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HRK-Appell an die Bundespolitik: Koalitionsvertrag umsetzen, Innovationskraft der Hochschulen stärken

Vor der zweiten Lesung zum Bundeshaushalt 2022 zeigte sich gestern die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) besorgt, dass die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vereinbarte jährliche Erhöhung der Mittel des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ womöglich nicht umgesetzt werde. Zu befürchten seien sogar Kürzungen für das Programm „Innovation in der Hochschullehre“, das der großen Nachfrage aus den Hochschulen schon jetzt nicht in vollem Umfang gerecht werden kann. Absolut unverzichtbar sei eine konsequente Bundesförderung der Digitalisierung.

In der Diskussion mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger im Rahmen der HRK-Jahresversammlung hatten die Hochschulleitungen am Vortag die Ministerin in dem Bestreben bestärkt, im Sinne der Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas die Finanzierung der Hochschulen gerade in schwierigen Zeiten auch durch Bundesmittel zu stabilisieren.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Im Zuge der Regierungsbildung ist eine besondere Wertschätzung für die Leistungen der deutschen Hochschulen deutlich geworden. Der Koalitionsvertrag hat daraus gute Schlüsse gezogen, bei deren Umsetzung es nun trotz der anzuerkennenden schwierigen Gesamtsituation nicht zu Verzögerungen kommen darf. Die Dynamisierung des Zukunftsvertrags muss bereits im Jahr 2022 umgesetzt werden, wenn die im Koalitionsvertrag definierten Ziele erreicht werden sollen. Um einen nachhaltigen Beitrag zu Innovation und Fortschritt zu leisten, benötigen wir die in Aussicht gestellten jährlichen Steigerungen und den Ausfinanzierungsbeitrag der Länder. Ohne die Dynamisierung des Zukunftsvertrags wird der dringend erforderliche Innovationsschub ausbleiben. Investitionen in die Hochschulbildung sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Die Mitgliederversammlung verwies auch auf die große Bedeutung der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Mittel für die Qualitätsentwicklung im Rahmen des Programms „Innovation in der Hochschullehre“ und für die Digitalisierung durch ein entsprechendes Bundesprogramm. „Die Hochschulen haben unter den Bedingungen der Pandemie mit Erfolg neue Lehrformate erprobt, für deren Weiterentwicklung nun zusätzliche Mittel dringend benötigt werden“, erläuterte HRK-Präsident Alt. „Eine Kürzung beziehungsweise Verzögerung dieser Programme bedeutete, dass wir die gerade jetzt bestehenden Chancen für die Hochschullehre nicht nutzen könnten. Das wäre sträflich und würde uns im internationalen Wettbewerb zurückwerfen.“

HRK

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