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Vorbereitungsprozess zur Biodiversitätskonferenz: VBIO und GASB kommentieren Überlegungen zur Synthetischen Biologie

Grafik: mcmurryjulie auf Pixabay

Auch wenn noch nicht entschieden ist, ob die ursprünglich für den Herbst letzten Jahres geplante Biodiversitätskonferenz in Kunming pandemiebedingt nicht doch noch einmal verschoben wird, so sind die Vorbereitungen und Diskussionen doch in eine heiße Phase eingetreten.  Unter dem Cartagena Protokoll wurde unter anderem die Studie „Technical Series on Synthetic Biology“ vorgelegt, an deren peer review sich VBIO und GASB (German Association on Sythetic Biology) mit einer gemeinsamen Kommentierung beteiligt haben.

Sowohl VBIO als auch GASB setzen sich für die Freiheit der biowissenschaftlichen Forschung ebenso ein wie für deren ethische, sichere Durchführung und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften durch alle Beteiligten. Zum Thema Synthetische Biologie hatten wurde bereits 2018 ein gemeinsamer Input zum Thema Synthetische Biologie beim Sekretariat der Biodiversitätskonvention vorgelegt  https://bch.cbd.int/database/record.shtml?documentid=113239). Allerdings müssen VBIO und GASB mit Bedauern feststellen, dass seitdem kein erkennbarer Fortschritt in Richtung einer klaren Definition der Synthetischen Biologie erzielt wurde. Nach wie vor fehlt eine klare Unterscheidung zwischen Methoden und Anwendungen, die undifferenziert unter dem Oberbegriff Synthetische Biologie subsumiert werden. Ohne eine klare Definition aber  ist eine Bewertung der Aussagen in der vorgelegten Studie nicht möglich. Eine gemeinsame Definition zu finden, ist keine einfache Aufgabe, da in verschiedenen Ländern unterschiedliche Definitionen und Terminologien verwendet werden. Diese Schwierigkeiten dürfen aber nicht genutzt werden, um den politischen Prozess zu blockieren.

Ein möglicher Weg wurde im Rahmen der Diskussionen zu den Digitalen Sequenzinformation (DSI) aufgezeigt. Die Technische Expertengruppe (AHTEG) hatte hier vier mögliche Definitionen für DSI als Ausgangspunkt für Diskussionen zusammengestellt. Mehrere potenzielle Definitionen zu haben, die von der engsten bis zur weitesten reichen, würde helfen, unzulässige Gleichsetzungen zu vermeiden (z. B. Genome Editing mit Gene Drives), ohne dass man sich auf eine endgültige Definition festlegen müsste. Für jede Definition könnte dann geprüft werden, ob es sich bei der Synthetischen Biologie um ein „New Emerging Issue“ handelt und ob bzw. welche weitere Regulierung erforderlich ist.

Breiten Raum nimmt in der Studie das Thema Gene Drives ein. Diese können ein neues Instrument zur Unterstützung von Erhaltungsmaßnahmen sein, aber gleichzeitig auch große Risiken für die biologische Vielfalt bedeuten. Umso wichtiger wäre eine Definition dessen, was im Rahmen des Cartagena Protokolls unter Gene Drives zu  verstehen und zu regulieren ist. Diese fehlt allerdings in der vorgelegten Studie. In jedem Fall sind Gene Drives nur ein sehr spezifisches Werkzeug der Synthetischen Biologie, selbst in der engsten Definition. Hier sollte eine klare Abgrenzung erfolgen, insbesondere zu Methoden der industriellen Biotechnologie, die im geschlossenen Rahmen stattfinden. Möglichweise wäre es sinnvoll, die Themen Synthetische Biologie und Gene Drives aufgrund der großen Unterschiede zu trennen.

Auf den Seiten des Sekretariates der Biodiversitätskonvention finden sie die Volltexte zur Studie  „Technical Series on Synthetic Biology“ (https://bch.cbd.int/synbio/peer_review/) ebenso wie die  gemeinsame Stellungnahme von VBIO und GASB https://bch.cbd.int/database/record.shtml?documentid=116185

(VBIO/GASB)