Die ZKBS hat seit über 30 Jahren den Auftrag, mögliche Risiken von gentechnisch veränderten Organismen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes zu prüfen. Sie berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik, auch in laufenden Verwaltungsverfahren. Den Vorsitz des ehrenamtlichen Gremiums hat weiterhin Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, Direktor des Instituts für Virologie der Universität Leipzig. Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen, Wiederberufung ist zulässig.
Aus dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ergibt sich folgende Zusammensetzung:
- Zwölf Sachverständige für die Bereiche Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik;
- acht sachkundige Personen aus den Bereichen der Gewerkschaften, des Arbeitsschutzes, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, des Naturschutzes, des Verbraucherschutzes und der forschungsfördernden Organisationen;
- für jedes Mitglied eine Stellvertretung;
- bei Bedarf bis zu zwei Sachverständige als zusätzliche stellvertretende Mitglieder.
Das Gentechnikgesetz unterscheidet zwischen Sachverständigen, die über besondere und möglichst auch internationale Erfahrung in ihren Bereichen verfügen müssen und sachkundigen Personen, die gesellschaftliche Bereiche vertreten. Die Sachverständigen werden vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen. Für die Berufung der sachkundigen Personen sind Vorschläge aus den gesellschaftlichen Bereichen einzuholen.
Die Zusammensetzung der neuen ZKBS findet sich hier
BMEL
Der VBIO hatte sich im März in einem Brief an das BMEL gewandt und eine schnelle Wiederbesetzung der vakanten Positionen in der ZKBS angemahnt, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen.
Weitere Informationen dazu auch in der aktuellen BIUZ 2/2023