Für bestimmte Tätigkeiten, vor allem im Labor, ist eine bestimmte Fach- und Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben.
Diese wird entweder bereits mit dem Studium erworben oder muss in staatlich anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden.
Im folgenden sehen Sie eine Auswahl von Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Fachkundigen im Bereich biologischer Laboratorien mit beispielhaften aktuellen Fortbildungsangeboten.
Kurse: Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa (ASiG) und Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsschutz (§ 22 SGB VII)
Kurse:Projektleiter in gentechnischen Laboratorien (§15 GenTSV)
Kurse: Beauftragter für biologische Sicherheit - BBS (§15 GenTSV)
Kurse:Abfallbeauftragter (§ 54,2 KrW / AbfG, BImSchG)
Kurse:Brandschutzbeauftragter (AStV, BGI 560)
Kurse:Datenschutzbeauftragter (BDSG)
Kurse:Gefahrgutbeauftragter (GbV)
Kurse: Fachkundiger nach Gefahrstoffverordnung (§ 7 GefStoffV)
Kurse:Gewässerschutzbeauftragter (§ 19,3 WHG)
Kurse:Hygienebeauftragter LM (LMHV bzw. § 23.8 IfSG)
Kurse:Immissionsschutz- u. Störfallbeauftragter (§ 53-58 BImSchV)
Kurse:Laserschutzbeauftragter (§ 5 OStrV)
Kurse:Pharmazeutischer Informationsbeauftragter (§ 74a Abs.2 AMG)
Kurse:Qualitätsmanagementbeauftragter (ISO 9001:2015 Punkt 9.2, DIN EN ISO 19011)
Kurse:Strahlenschutzbeauftragter (§ 31-33 StrlSchV / §§ 13-15 RöV)
Kurse:Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG i.V.m. § 5 TierSchVersV)
Kurse:Umweltmanagement- und Umweltbeauftragter (ISO 14001, EMAS 1221/2009)
Kurse:Mehrfachbeauftragter
Kurse: Diverse QS-/GMP-Beauftragter in der pharmazeutischen Industrie
Kurse: Fachkunde nach Biostoffverordnung (§ 2 Nr. 11 BioStoffV), Anforderungen siehe TRBA 200
Es gibt auch Tätigkeiten die einen der nicht allein durch die Absolvierung eines einzelnen Kurses erlangt werden können. Beachten Sie hierzu die Hinweise der zuständigen Behörden:
Erlaubnis nach § 44 InfektionsSchutzGesetz (IfSG) für Tätigkeiten mit übertragbaren Krankheitserregern beim Menschen
Erlaubnis für Tätigkeiten nach § 2 Tierseuchenerregerverordnung (TierSEV) für Tätigkeiten mit übertragbaren Krankheitserregern bei Tieren
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Qualifizierung gemäß Art. 23 der Richtlinie 2010/63 EU bzw. § 8 TierSchutzGesetz (TierSchG), i.V.m. §§ 16,17 und Anl. 1 Absch 3. TierschutzversuchstierVerordnung (TierSchVersV) für die Durchführung und Beurteilung von Tierversuchen.
Weitere Informationen auf den Seiten der FELASA , auf der "Informations- und Schulungsplattform für die Versuchstierkunde" sowie in der DFG-Info-Broschüre "Tierversuche in der Forschung".
Bitte beachten Sie aufgrund der sich laufend ändernden gesetzlichen Grundlagen immer auch die Hinweise der jeweils zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden vor Ort.
Wir freuen uns jederzeit über Ergänzungen oder Korrekturhinweise.