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Staatlich anerkannte Fortbildungsmaßnahmen

Für bestimmte Tätigkeiten, vor allem im Labor, ist eine bestimmte Fach- und Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben.
Diese wird entweder bereits mit dem Studium erworben oder muss in staatlich anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden.
Im folgenden sehen Sie eine Auswahl von Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Fachkundigen im Bereich biologischer Laboratorien mit beispielhaften aktuellen Fortbildungsangeboten.

Fortbildung: Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa (ASiG) und Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsschutz (§ 22 SGB VII)
Fortbildung:Projektleiter in gentechnischen Laboratorien (§15 GenTSV) bzw.
Fortbildung: Beauftragter für biologische Sicherheit - BBS (§15 GenTSV)
Fortbildung:Abfallbeauftragter (§ 54,2 KrW / AbfG, BImSchG)
Fortbildung:Brandschutzbeauftragter (AStV, BGI 560)
Fortbildung:Datenschutzbeauftragter (BDSG)
Fortbildung:Gefahrgutbeauftragter (GbV)
Fortbildung: Fachkundiger nach Gefahrstoffverordnung (§ 7 GefStoffV)
Fortbildung: Gewässerschutzbeauftragter (§ 19,3 WHG)
Fortbildung:Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen (§11(9)Heimgesetz)
Fortbildung:Lebensmittelhygienebeauftragter(LMHV)
Fortbildung:Hygienebeauftragter im Pharmabereich (EU-Richtlinie 2003/94/EG)
Fortbildung:Hygienebeauftragter im Gesundheitswesen bzw. hygienebeauftragter Arzt (§ 23 IfSG)
Fortbildung:Immissionsschutz- u. Störfallbeauftragter (§ 53-58 BImSchV)
Fortbildung:Laserschutzbeauftragter (§ 5 OStrV)
Fortbildung:Pharmazeutischer Informationsbeauftragter (§ 74a Abs.2 AMG)
Fortbildung:Qualitätsmanagementbeauftragter (ISO 9001:2015 Punkt 9.2, DIN EN ISO 19011)
Fortbildung:Strahlenschutzbeauftragter (§ 31-33 StrlSchV / §§ 13-15 RöV)
Fortbildung:Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG i.V.m. § 5 TierSchVersV)
Fortbildung:Umweltmanagement- und Umweltbeauftragter (ISO 14001, EMAS 1221/2009)
Fortbildung: Mehrfachbeauftragter für Immissionsschutz, Störfälle, Abfall und Gewässerschutz ( 5. BImSchV, i.S. §60 Abs. 3 KrWG in Verbindung mit dem BImSchG, §9 Abs. 2 AbfBeauftrV, §64 WHG)
Fortbildung: Diverse QS-/GMP-Beauftragter in der pharmazeutischen Industrie
Fortbildung: Fachkunde nach Biostoffverordnung (§ 2 Nr. 11 BioStoffV), Anforderungen siehe TRBA 200

Es gibt auch Tätigkeiten die einen der nicht allein durch die Absolvierung eines einzelnen Fortbildungskurses erlangt werden können. Beachten Sie hierzu die Hinweise der zuständigen Behörden:

Erlaubnis nach § 44 InfektionsSchutzGesetz (IfSG) für Tätigkeiten mit übertragbaren Krankheitserregern beim Menschen

Erlaubnis für Tätigkeiten nach § 2 Tierseuchenerregerverordnung (TierSEV) für Tätigkeiten mit übertragbaren Krankheitserregern bei Tieren

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Qualifizierung gemäß Art. 23 der Richtlinie 2010/63 EU bzw.  § 8 TierSchutzGesetz (TierSchG), i.V.m. §§ 16,17 und Anl. 1 Absch 3. TierschutzversuchstierVerordnung (TierSchVersV) für die Durchführung und Beurteilung von Tierversuchen.
Weitere Informationen auf den Seiten der FELASA , auf der "Informations- und Schulungsplattform für die Versuchstierkunde" sowie in der DFG-Info-Broschüre "Tierversuche in der Forschung".

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Bitte beachten Sie aufgrund der sich laufend ändernden gesetzlichen Grundlagen immer auch die Hinweise der jeweils zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden vor Ort.

Wir freuen uns jederzeit über Ergänzungen oder Korrekturhinweise.