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Stammzellforschung liefert wichtige Erkenntnisse

Der zehnte Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellgesetz (StZG) liegt als Unterrichtung vor. Im Berichtszeitraum (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021) wurden den Angaben zufolge 19 inhaltlich eigenständige Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) gemäß Paragraf 6 StZG an das Robert-Koch-Institut (RKI) gestellt.

Die im Berichtszeitraum insgesamt 22 erteilten Genehmigungen ergingen an 16 Personen oder Institutionen, von denen sechs bereits im Besitz einer Genehmigung für die Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen waren. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden seit dem Inkrafttreten des StZG im Juli 2002 bis zum Ende des Berichtszeitraumes 175 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder die Verwendung von hES-Zellen an natürliche oder juristische Personen erteilt.

Die Stammzellforschung liefert nach Einschätzung der Bundesregierung wichtige und immer weitergehende Beiträge zum grundlegenden Verständnis in der Entwicklungsbiologie und innovative Erkenntnisse in der Medizin sowie für Behandlungsansätze. Die hES-Zellen seien Grundlage innovativer Forschungsvorhaben. Es bestehe weiterhin großes Interesse an ihrer Verwendung in der Forschung, heißt es in dem Bericht.

Ausschuss für Gesundheit, hib


Zehnter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (20/10550)