Die Einrichtung eines solchen Zentrums ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Demnach sollen insbesondere das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium in das Zentrum einbezogen werden. Ziel der Einrichtung ist es dem Grobkonzept zufolge, "den Ausbau des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings, das heißt der Monitoringpraxis, auf der Basis vorhandener Monitoringprogramme voranzubringen und langfristig zu sichern". Damit soll eine Datengrundlage geschaffen werden, die es erlaubt, Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Biodiversität aufzuzeigen.
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib
Grobkonzept für das nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (19/26454)