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Sicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung: Hochschulen stellen sich den Herausforderungen und fordern Unterstützung

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich in ihrer jüngsten Sitzung in Weimar zu aktuellen Herausforderungen und Voraussetzungen der sicherheitsrelevanten Forschung und Entwicklung an Hochschulen positioniert. In ihrer Entschließung betont sie den zentralen Beitrag der Hochschulen zur Sicherheit und Resilienz der Gesellschaft und formuliert Handlungsbedarfe innerhalb der Hochschulen und Forderungen an die Politik in Bund und Ländern. 

Die HRK-Mitglieder weisen darauf hin, dass Hochschulen vor dem Hintergrund der global veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen auf unterschiedliche Art und Weise zum Aufbau und Erhalt des Friedens beitragen. Über Art und Umfang dieses Beitrages entscheiden die Hochschulen auf Basis ihrer jeweils eigenen Profile autonom.

Prof. Dr. Georg Krausch, HRK-Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege, erläutert: „Sicherheitsrelevante Forschung ist nicht mit militärischer Forschung und Entwicklung gleichzusetzen. So sind auch die Erkenntnisse der Konflikt- und Friedensforschung, der Sprach-, Geschichts- und Regionalwissenschaften, der Kommunikations- und Medienwissenschaft sowie der Theologie unverzichtbar für eine umfassende wissenschaftsbasierte Analyse sicherheitsrelevanter Entwicklungen. Darüber hinaus schließt sie auch Felder wie z. B. die zivile Sicherheit, gesellschaftliche Resilienz und Cybersicherheit mit ein. Die deutschen Hochschulen können sich hier mit ihrer ganzen disziplinären Vielfalt und als hervorragend vernetzte Organisationszentren des Wissenschaftssystems einbringen.

 Die spezifischen Anforderungen sicherheitsrelevanter Forschung und Entwicklung machen es notwendig, dass sich Hochschulen untereinander austauschen und mit weiteren Akteuren vernetzen. Erhöhte Sicherheitsbedarfe können technische und infrastrukturelle Anforderungen mit sich bringen, auf die viele Hochschulen gegenwärtig noch nicht oder nur teilweise vorbereitet sind. Der Aufbau gemeinsamer Strukturen kann hier ein zielführender Lösungsansatz sein.  Darüber hinaus benötigen wir Förderprogramme für sicherheitsrelevante Forschung, bei denen Hochschulen als die zentralen Akteure der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung in Deutschland antragsberechtigt sind.“

HRK


Zum Text der Entschließung

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