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Meilenstein für neue Züchtungsmethoden in der Landwirtschaft

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich für eine weitgehende Regelung zur neuen genomischen Techniken (NGT) ausgesprochen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFRT) ist es sachgerecht, dass künftig Pflanzen und Produkte mit Veränderungen, die so auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtungsmethoden entstehen hätten können, vom EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden sollen (Kategorie 1/NGT-1).

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken.

Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Alois Rainer: „Ich begrüße die Entscheidung aus Brüssel. Sie schafft klare Rahmenbedingungen für moderne Pflanzenzüchtung und eröffnet neue Chancen für mehr Nachhaltigkeit, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich nehme ich die Bedenken, die es bei vielen Landwirtinnen und Landwirten, Verbraucherinnen und Verbrauchern nach wie vor gibt, sehr ernst. Es ist richtig, dass die Auswirkungen auf die biologische Landwirtschaft und auf den Zugang zu genetischen Ressourcen von der Europäischen Kommission evaluiert werden.“

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Die auf biotechnologischen Verfahren basierenden neuen genomischen Techniken bieten enormes Potenzial, um Pflanzen klimaresistenter und ertragreicher zu machen. Unsere Nutzpflanzen können hierdurch widerstandsfähiger werden, zum Beispiel gegen Krankheiten, bei Trockenheit oder Wind.  Es ist unser erklärtes Ziel, Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und Rahmenbedingungen zu erleichtern. Für das BMFTR sind Erforschung und Entwicklung von neuen molekularbiologischen Verfahren einschließlich der neuen genomischen Techniken von großer Bedeutung. Daher begrüße ich die Einigung.“

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat das Trilogergebnis zum NGT-Pflanzen-Verordnungsvorschlag am 19. Dezember 2025 mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Vereinbart wurde darin insbesondere der Transparenzansatz bei der Patentierung kombiniert mit einer freiwilligen Lizenzerklärung, sowie eine Kennzeichnung auf Saatgutebene, beides in Bezug auf die sogenannten NGT-1-Pflanzen. Für sie soll das klassische Gentechnikrecht in Zukunft nicht mehr greifen. Das Europäische Parlament muss der Trilog-Einigung nun noch zustimmen.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

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