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Exzellenzcluster CEPLAS: Offener Brief zum europäischen Gentechnikrecht

Europäische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler appellieren in einem heute veröffentlichten offenen Brief an die Europäischen Institutionen, den Einsatz moderner Genomeditierungsverfahren in der Pflanzenzucht zu vereinfachen. Mitunterzeichner sind Prof. Dr. Andreas Weber, Sprecher des Exzellenzclusters CEPLAS und weitere CEPLAS Mitglieder.

Anlass für den offenen Brief ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 2018, dass Pflanzen, die mit der Genomeditierung („Genschere“, CRISPR/Cas) erzeugt wurden, genauso wie transgene Pflanzen als genetisch veränderte Organismen („GVO“) eingestuft werden müssen. Entsprechend unterliegen sie der europäischen Gesetzgebung zu GVO aus dem Jahr 2001, die unter anderem strenge Vorgaben für die Prüfung und Beantragung vor der Freisetzung von GVO-Pflanzen macht.

Auch zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof weisen die Unterzeichner des offenen Briefes darauf hin, dass diese strengen Regelungen den Einsatz der Genschere für die Entwicklung verbesserter Nutzpflanzen behindern. Genau hierfür wäre die Genschere ein wichtiges Werkzeug, da mit Hilfe der Genomeditierung schnell, zielgerichtet und relativ einfach neue Pflanzensorten erzeugt werden können.

Nicht nur aufgrund der sich ändernden Klimabedingungen, die durch die Dürrephasen der letzten Jahre deutlich spürbar waren, werden diese neuen Sorten dringend gebraucht. Diese können auch dazu beitragen, die Abhängigkeit von Pestiziden und Düngemitteln zu verringern und nährstoffreichere Nahrungsmittel für eine wachsende Weltbevölkerung zu erzeugen.

Die konventionellen Züchtungsverfahren stoßen bei der Züchtung neuer Nutzpflanzen häufig an ihre Grenzen und sind darüber hinaus sehr zeit- und kostenintensiv, wodurch sich am Markt nur wenige große Firmen mit entsprechend wenigen Nutzpflanzensorten etabliert haben.

Die Genomeditierung ermöglicht es dagegen schnell – so wird in dem Aufruf argumentiert – relativ günstig und mit chirurgischer Präzision nur an den gewünschten Stellen das pflanzliche Genom zu verändern und damit die benötigten Eigenschaften in die Pflanze einzubringen, ohne unerwünschte andere Eigenschaften zu erzeugen. Die Methode lässt sich auf ein breiteres Spektrum an Nutzpflanzen anwenden, wodurch deren Diversität erhöht werden kann.

„Während sich der Rest der Welt die Präzisionszüchtung zu eigen macht, wird die beschleunigte und zielgerichtete Entwicklung vorteilhafter Nutzpflanzensorten durch diese Technologie in Europa verhindert“, so die Autoren des offenen Briefes. Mit dem Schreiben appellieren die Forscherinnen und Forscher, das europäische Regelwerk lediglich geringfügig zu ändern, damit die Genschere als Werkzeug für die Pflanzenforschung genutzt werden kann.

Seit dem Urteil haben sich mehrere anerkannte Institutionen im In- und Ausland für eine Novellierung des Gentechnikrechts ausgesprochen, darunter die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina gemeinsam mit der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Bioökonomierat.

Der erneute Aufruf wird von einer großen Zahl öffentlich geförderter Forschungsinstitute im Inland und im europäischen Ausland unterstützt. Neben Prof. Weber unterzeichnete eine Reihe weiterer Forscherinnen und Forscher des Exzellenzclusters für Pflanzenwissenschaften CEPLAS an der HHU den Brief. Dieser ist über die Webseiten von CEPLAS abrufbar.

(Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)


 

Weitere Informationen:

Offener Brief: www.ceplas.eu/en/transfer/political-communication/open-statement-on-genome-editing-in-plant-science/