Außerdem soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats ermächtigt werden, die zulässige Befristungsdauer um weitere sechs Monate zu verlängern, wenn die Pandemielage dies notwendig macht. Darüber hinaus sollen auch Arbeitsverträge, die nach dem 31. März 2021 abgeschlossen werden, in die Regelung miteinbezogen werden.
Die Abgeordneten betonen, dass die COVID-19-Pandemie die Arbeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals stark einschränke. Labore und Bibliotheken seien geschlossen, Feldforschung sei in weiten Teilen nach wie vor nicht möglich.
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, hib
Zum Gesetzentwurf (19/27188)