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Zentrale Weichenstellung für die Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und weitere Haushaltsentscheidungen

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die Erhöhung der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf 25 Prozent beschlossen. Mit diesem Schritt wird die Leistungsfähigkeit und Exzellenz forschungsstarker Hochschulen verbessert und zugleich die Wettbewerbs- und Strategiefähigkeit der Hochschulen gestärkt. Die Programmpauschale der DFG ist ein zentrales Instrument zur Deckung indirekter Projektausgaben, die nicht unmittelbar forschungsrelevant, aber für die Durchführung von Forschungsvorhaben unverzichtbar sind. Derzeit beläuft sich der Pauschalsatz auf 22 Prozent der von der DFG bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel. Mit der Erhöhung auf 25 Prozent wird der Pauschalsatz an das Niveau der EU-Forschungsförderung angeglichen.

„Die Erhöhung der Programmpauschale ist ein wichtiges Signal für die Hochschulen in Deutschland. Mit nun einheitlich 25 Prozent Overheadzahlungen schließen wir zu unseren akademischen Wettbewerbern auf und schaffen in der europäischen Wissenschaftslandschaft einheitliche und verlässliche Rahmenbedingungen für exzellente Forschung. Mein besonderer Dank gilt der DFG sowie Bund und Ländern, die diesen wichtigen Schritt gemeinsam möglich gemacht haben“, so der GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs anlässlich der Sitzung der GWK in Berlin.

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, unterstreicht: „Wir setzen heute mit der Neuregelung der DFG-Programmpauschale ein starkes Zeichen für die nachhaltige Finanzierung der Spitzenforschung in Deutschland. Mit der Erhöhung des Pauschalsatzes auf 25 Prozent im Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und der DFG haben wir ein für die Forschungscommunity sehr wichtiges Vorhaben realisiert. Das zeigt, dass Bund und Länder auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen verlässliche Partner bleiben, wenn es um die Zukunft der Wissenschaft in Deutschland geht.“

Bei der Erhöhung der DFG-Programmpauschale handelt sich um einen gemeinsamen Einsatz von Bund, Ländern und DFG. Sie trägt zu einer wesentlich verbesserten Ausfinanzierung der Forschungsprojekte bei. Sie sorgt auch dafür, dass Grundmittel wieder vermehrt ihren Aufgaben entsprechend eingesetzt werden können, um Forschungsmöglichkeiten und -bedingungen zu gestalten und zu verbessern. Mit der Erhöhung der Pauschale verpflichten sich Bund und Länder in der GWK, der DFG bis zum Jahr 2030 für die Pauschale zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 
78,6 Millionen Euro bereitzustellen. Der erhöhte Pauschalsatz gilt für Neubewilligungen ab dem Jahr 2027; alle bis Ende 2026 neubewilligten Projekte erhalten über ihre Laufzeit noch die alte Pauschale in Höhe von 22 Prozent. 
Zur Finanzierung der Pauschalerhöhung wird neben Bund und Ländern auch die DFG beitragen. Bund und Länder werden jeweils ein Viertel des Mehrbedarfs über zusätzliche Zuwendungen an die DFG decken. Die zweite Hälfte der benötigten zusätzlichen Mittel wird die DFG durch Umschichtung aus ihrem Förderhaushalt bereitstellen. Damit greift die GWK die Verteilungslogik auf, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für eine Erhöhung der Pauschale genannt hat.

Weitere bedeutende Haushaltsentscheidungen der GWK für das Jahr 2026

Bund und Länder fördern die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft (Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz - WGL) laut heutigem Beschluss im Jahr 2026 mit insgesamt knapp 1,49 Milliarden Euro, wobei die Mittel für laufende Maßnahmen entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) um 3 Prozent gesteigert werden. 
Die Leibniz-Gemeinschaft umfasst gegenwärtig 96 außerhochschulische Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen von nationaler Bedeutung. 
Die Forschungseinrichtungen sind auf Forschungsfeldern tätig, die eine langfristig angelegte Bearbeitung erfordern und in der Regel interdisziplinär ausgerichtet sind. 

Die GWK hat heute auch das Akademienprogramm für das Jahr 2026 verabschiedet. Mit diesem Programm, das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordiniert wird, werden langfristige, vor allem geisteswissenschaftliche Forschungsvorhaben gefördert. Bund und Länder stellen hierfür 2026 eine um 3 Prozent gesteigerte Zuwendung in Höhe von 82,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Zudem wurden bereits in den vergangenen Monaten von der GWK Förderentscheidungen für das Jahr 2026 für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (rund 4 Milliarden Euro inkl. Projektförderungen), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) (2,31 Milliarden Euro), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) (rund 12 Millionen Euro), die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (150 Millionen Euro) und das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen (NHR) (bis zu 62,5 Millionen Euro) getroffen.

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz 

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