VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
Goldrute Solidago canadensis wächst sehr gut in Schweizer Wäldern.

Studie zeigt Dynamik und Auswirkungen invasiver Arten

Weiterlesen
Zebrafisch

Zebrafisch kann durch ausgeklügelten Mechanismus sein Rückenmark heilen

Weiterlesen
Guineapaviane teilen Fleisch am tolerantesten innerhalb ihrer eigenen Einheit.

Guineapaviane teilen Fleisch nach festen sozialen Regeln

Weiterlesen