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Genome Editing in der Pflanzenzüchtung: Auf die Eigenschaften kommt es an!

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Forschende appellieren an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir

Der VBIO und seine Fachgesellschaften aus dem Bereich der Pflanzenwissenschaften haben sich vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und der Diskussion um eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir gewandt. Mit Verweis auf die erheblichen Potentiale der neuen Züchtungsmethoden und den aktuellen Stand der Wissenschaft treten sie für eine differenzierte juristische Betrachtungsweise ein und erklären ihre Dialogbereitschaft.

Neue Pflanzen müssen generell sorgfältig auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Unbedenklichkeit für den menschlichen oder tierischen Verzehr geprüft werden. Dabei sollten sie aber nach ihren Eigenschaften, und nicht nach der Art ihrer Erzeugung beurteilt werden, so die Überzeugung der Pflanzenforscher/-innen.

Pflanzen, die gezielt mit Genscheren erzeugte Veränderungen enthalten und in die keine fremden Gene eingefügt wurden, sind von Pflanzen aus konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden. Es gibt keine wissenschaftlichen Gründe, sie unterschiedlich zu regulieren. Statt einer pauschalen rechtliche Einstufung von genomeditierten Produkten als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) braucht die Anwendung der neuen genomischen Techniken einen rechtlichen Rahmen, der die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und differenzierte Betrachtungsweisen der Genome Editing-Verfahren mit einbezieht.

Angesichts der Dimension und Dringlichkeit dieser aktuellen Herausforderungen sind die Wissenschaftler/-innen besorgt über den Verlauf der Debatte, in der emotionale Botschaften oft höher bewertet werden als Fakten.

Die Verfasser/-innen des Briefes weisen darauf hin, dass bereits eine geringfügige Änderung des EU-Gentechnikrechtes es erlauben würde, die Europäische GVO-Gesetzgebung an die Regeln anderer Länder anzupassen. Dann könnten Wissenschaftler/-innen, Pflanzenzüchter/-innen und Tierzüchter/-innen der EU-Mitgliedsstaaten die neuen genomischen Techniken als Werkzeug nutzen, um Beiträge zur Bewältigung der akuten Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in Umwelt, Land-wirtschaft und Lebensmittelproduktion zu leisten.

Die laufende Konsultation der EU-Kommission zur Neugestaltung des Gentechnikrechtes bildet nun den Anlass für den VBIO und seine Fachgesellschaften, Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir ihre Expertise und Dialogbereitschaft anzubieten.


Hintergrund:

Die globale Ernährungssicherheit ist inzwischen in einem Maße gefährdet, das weit über die bisherige Ungleichverteilung und unzulängliche lokale Verfügbarkeit hinausgeht. Die notwendigen Maßnahmen zur Intensivierung der Landnutzung dürfen allerdings die bestehende Biodiversitäts- und Klimakrise nicht weiter verschärfen. Es werden neue, angepasste Pflanzen benötigt, die durch Züchtungsverfahren wie CRISPR/Cas vergleichsweise rasch verfügbar werden und einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten können. Doch diese Pflanzen unterliegen den strengen Regelungen des nationalen Gentechnikrechts, das durch die 2001 verabschiedete Richtlinie 2001/18/EC vorgegeben wird. Diese EU-Richtlinie wird dem aktuellen Stand der innovativen Technologien nicht gerecht. Die EU hat daher für 2023 eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes angekündigt.

Dies ist eine gemeinsame Initiative des Dachverbandes VBIO mit seinen Fachgesellschaften Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG), Gesellschaft für Pflanzenzüchtung e.V. (GPZ), Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie e.V. (GfPB), DECHEMA-BioTechNet, und Deutsche Botanische Gesellschaft e.V. (DBG)

(VBIO)


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