VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
Der wissenschaftliche Name der neu entdeckten Käferschnecke Ferreiraella populi

Käferschnecke der Herzen: Online-Publikum gibt neuer Tiefsee-Art einen Namen

Weiterlesen
Ein Nashorn beim Grasen

Je größer, desto wählerischer?

Weiterlesen
Rasterelektronenmikroskopische Aufnahme: Bakterien der Art Enterococcus faecalis (lila) binden an Hyphen des Pilzes Candida albicans (türkis).

Zwei Komplizen im Visier: Wenn das Zusammenspiel zwischen Pilz und Bakterium zur gefährlichen Allianz wird

Weiterlesen