Die Verordnung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Marktteilnehmer zu gewährleisten, während gleichzeitig die Ernährungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von externen Lieferanten verringert wird. Die Verordnung gewährleistet einen robusten Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt und trägt gleichzeitig zu den Nachhaltigkeitszielen der EU bei.
Die vorläufige Einigung garantiert ein vereinfachtes Verfahren für NGT-Pflanzen, das dem für konventionelle Pflanzen entspricht, und geht auf Bedenken hinsichtlich des geistigen Eigentums und des Zugangs zu Saatgut ein.
Übersetzt mit DeepL.com
Hier geht es zur Pressemitteilung vom EU-Rat: New genomic techniques: Council and Parliament strike deal to boost the competitiveness and sustainability of our food systems
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung unseres kooperierenden Mitglieds BIO Deutschland:
Biotechnologie-Branchenverband begrüßt Einigung der EU zur Regulierung neuer Züchtungsmethoden
Der Biotechnologie-Branchenverband BIO Deutschland e. V. begrüßt die vorläufige Vereinbarung zwischen EU-Ministerrat und -Parlament, die gestern Nacht bezüglich der Regulierung von neuen Züchtungsmethoden erzielt wurde, ausdrücklich. Die EU-Gesetzgebungsorgane haben sich geeinigt, Nutzpflanzen nicht mehr als gentechnisch veränderte Organismen zu regulieren, die durch wenige Veränderungen in ihrem Erbgut entstanden sind, die auch auf natürliche Weise hätten vorkommen können. Die Kennzeichnung des entsprechenden Saatguts bleibt vorgeschrieben. Die Auswirkungen der Patentierung so gezüchteter Pflanzen wird evaluiert.
Viola Bronsema, Geschäftsführerin des BIO Deutschland, kommentiert: „Wir freuen uns sehr über diesen Kompromiss. Endlich können vielversprechende biotechnologische Methoden wie die Genschere CRISPR/Cas auch in der Praxis zur Verbesserung von Nutzpflanzen eingesetzt werden. Züchtern steht somit ein weiteres Werkzeug zur Verfügung, um Pflanzen resistenter gegen klimatische Veränderungen zu machen und zu bewirken, dass diese ertrag- und nährstoffreicher sowie wehrhafter gegen Schädlinge sind. Diese Entscheidung der EU war überfällig. Es gab keinen wissenschaftlichen Grund, die Regulierung für die so veränderten Pflanzen aufrechtzuerhalten, da sie auch auf natürlichem Weg, z. B. durch Sonneneinstrahlung, auf dem Acker entstehen könnten. Wenn die Entscheidung final und umgesetzt ist, versprechen wir uns davon einen Anschub für die europäische Pflanzenzüchtung und somit viele Vorteile für unsere Landwirtschaft und natürlich unsere Ernährung. Im nächsten Schritt sollte nun auch die vergleichbare Regulierung für Mikroorganismen überarbeitet werden."
Die vorläufige Vereinbarung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor sie formell angenommen werden kann. Das gilt normalerweise als Formsache.




