Folgende vier Frauen und drei Männer gehören dem Gremium an (in alphabetischer Reihenfolge):
- Frau Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, Pirna; Fachgebiet Abfall- und Kreislaufwirtschaft; Technische Universität Dresden
- Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Bielefeld; Fachgebiete Umwelt & Gesundheit, Chemie, Toxikologie; Universität Bielefeld
- Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert, Berlin; Fachgebiete Klima-, Energie- und Mobilitätsforschung; Leuphana Universität Lüneburg / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Köck, Leipzig; Fachgebiet Umwelt- & Planungsrecht; Universität Leipzig / Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Leipzig
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Potsdam/Berlin; Fachgebiete Erdsystemanalyse, Klimaforschung, Nachhaltigkeit; Humboldt-Universität zu Berlin / Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)
- Herr Prof. Dr. Josef Settele, Halle; Fachgebiet Naturschutz, Biodiversität & Landnutzung; Universität Halle-Wittenberg / Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Halle
- Frau Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, Hagen; Fachgebiet deutsche und europäische Umweltpolitik; FernUniversität in Hagen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir brauchen eine zuverlässige, kritische Politikberatung auf wissenschaftlicher Grundlage, gerade in diesen Zeiten. Dafür steht der SRU. Der aktuelle Rat hat hervorragende Arbeit geleistet und sich in seiner Zusammensetzung mit seiner integrierten Arbeitsweise bewährt. Er hat das Bundesumweltministerium und die Bundesregierung mit wertvollen Hinweisen und kritischer Expertise beraten, etwa zum Thema Umwelt und Gesundheit. Dafür danke ich ihm. Ich habe daher alle bisherigen Mitglieder zur Wiederberufung vorgeschlagen und bin sicher, dass sich die produktive Arbeit des Rates auch in der kommenden Ratsperiode fortsetzt.“
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist 1971 als wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung zu Umweltfragen eingerichtet worden und nahm 1972 seine Arbeit auf. Der SRU ist nur an den durch den Einrichtungserlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Gemäß § 3 des Einrichtungserlasses soll der SRU „die jeweilige Situation der Umwelt und deren Entwicklungstendenzen sowie umweltrelevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten begutachten. Er soll Fehlentwicklungen benennen und Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung von Umweltproblemen aufzeigen“. Er erstellt in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, Gutachten, Stellungnahmen und sonstige schriftliche Äußerungen zu aktuellen umweltpolitischen Grundsatz- und Einzelfragen.
Mehr zum SRU im Internet unter: www.umweltrat.de
BMUV