Eine Reform des Befristungsrechts ist nach Ansicht der fünf Gesellschaften ein wichtiger Schritt, um exzellente Forschende anzuziehen und ihnen verlässliche Karrierewege aufzuzeigen. Er muss jedoch von einer angemessenen Grundfinanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen begleitet werden. Dazu gehören auch ausreichende Ressourcen für notwendige Entfristungen. Da der Gesetzesentwurf für alle Fachdisziplinen gleichermaßen gilt, muss er hinreichend flexibel sein, um den spezifischen Anforderungen verschiedener Fächer gerecht zu werden. Anstatt feste Ausnahmen für einzelne Fächer festzulegen, sollte eine flexible Gestaltung ermöglicht werden, die sich am konkreten Bedarf orientiert.
Die Gesellschaften begrüßen eine Mindestvertragslaufzeit für den Erstvertrag während der Promotion von drei Jahren. Die vorgeschlagene Befristungsregelung für Postdocs nach der Promotion von vier Jahren (plus zwei Jahren bei Aussicht auf eine unbefristete Stelle) ist allerdings die untere zeitliche Grenze einer Befristung. Mathematisch-naturwissenschaftliche Forschung benötigt oft mehr Zeit, um belastbare Ergebnisse zu erzielen. Pauschale Höchstbefristungsdauern ohne Berücksichtigung fachlicher Besonderheiten und ohne mehr Dauerstellen schränken Perspektive und Planungssicherheit der Forschenden ein und gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland.
Die mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesellschaften betonen auch, dass neben Tenure-Track alternative Qualifizierungspfade für unbefristete Positionen im akademischen Sektor erhalten bleiben müssen, etwa nationale und internationale Nachwuchsförderungsprogramme. Auch die klassische Habilitation sollte weiterhin möglich sein, ebenso wie eine Drittmittelfinanzierung in dieser Phase.
Die Erhöhung der Höchstbefristungsdauer für studienbegleitende Beschäftigung auf acht Jahre wird von den Gesellschaften befürwortet. Die pauschale Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr allerdings wird den Anforderungen im Lehr- und Forschungsbetrieb an mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten nicht gerecht und sollte flexibel an die Dauer der übertragenen Aufgaben angepasst werden können.
Die vorgesehene Öffnung im Rahmen von Tarifverträgen wird von den Gesellschaften kritisch gesehen, da dies die Vergleichbarkeit der Arbeitsverträge in Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefährden und die Mobilität der Forschenden beeinträchtigen könnte. Das wissenschaftliche Karrieresystem darf nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Befristungsregelungen in den Tarifverträgen werden.
Die ausführliche Stellungnahme ist unter https://wissenschaft-verbindet.de/presse einzusehen.
Unter www.Wissenschaft-verbindet.de haben sich die fünf großen mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesellschaften – der Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo), die Deutsche Mathematiker-Vereinigung (DMV), die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG), die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) sowie der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) – zusammengeschlossen. Sie vertreten zusammen über 130.000 Mitglieder. Sie verbindet das Bewusstsein, dass die in der Wissenschaft Tätigen für die Gestaltung des gesamten menschlichen Lebens in besonders hohem Maße verantwortlich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Kerstin Elbing (VBIO. Geschäftsstelle Berlin), E-Mail: elbing@vbio.de; Telefon: 030-27891916