VBIO

Karl-von-Frisch-Preis des VBIO

Eine Würdigung herausragender Leistungen
für Abiturientinnen und Abiturienten im Fach Biologie

 

Seit vielen Jahren steht der Karl-von-Frisch-Preis als symbolisches Zeichen für außergewöhnliche schulische Leistungen im Fach Biologie. Schon 1993 wurde der Preis im damaligen VdBiol auf Initiative des Landesverbandes Baden-Württemberg ins Leben gerufen und hat sich auch nach Gründung des Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. (VBIO) als begehrte Auszeichnung weiter etabliert. Das von Prof. Dr. Hans Dieter Frey und Dr. Peter Gilbert entwickelte Konzept erzielte einen solchen Erfolg, dass es zwischenzeitlich von zahlreichen Bundesländern adaptiert wurde. Eine Besonderheit in der Geschichte des Preises ist, dass der Karl-von-Frisch-Preis ab 2024 erstmals bundesweit einheitlich vergeben wird, was seine Bedeutung und Reichweite weiter hervorhebt.

Der Karl-von-Frisch-Preis soll die zentrale Rolle der Biologie in unserer Gesellschaft im 21. Jahrhundert betonen, herausragende Leistungen von Schüler/-innen würdigen und insbesondere eine gesteigerte Motivation für das Fach Biologie schaffen. Wenn die Lebensgrundlage für die Menschen auf unserem Planeten erhalten bleiben soll, kommt es darauf an, der heranwachsenden Generation eine biologische Bildung zu vermitteln, die auf den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie auf die Erhaltung aller Lebensprozesse und damit auch auf die Verbesserung der Gesundheit jeder/-s Einzelnen gerichtet ist. Dazu sind fundierte biologische Kenntnisse unverzichtbar.

Die Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen erfordert nicht nur den Sachverstand der Expert/-innen, sondern auch die Urteilsfähigkeit und das Engagement jeder/-s Einzelnen. Denn viele Schüler/-innen werden später als Entscheidungsträger/-innen in Wirtschaft und Verwaltung, Politik und Justiz, in Schule und Gesundheitswesen, aber auch als Eltern Entscheidungen treffen müssen, die weitgehende biologische Kenntnisse erfordern. Diese sollten zusammen mit sozialen und ethischen Kompetenzen genutzt werden können.

Die Auszeichnung umfasst eine Urkunde, eine einjährige kostenlose Mitgliedschaft im VBIO und einen Sachpreis. Dies dient sowohl der Anerkennung der Leistung und bietet den Preisträgerinnen und Preisträgern auch die Möglichkeit, sich weiter im Bereich der Biowissenschaften zu engagieren und zu vernetzen.

 

Wer bekommt den Preis?

Den Karl-von-Frisch-Preis kann erhalten, wer Biologie als Abiturfach und in jedem der letzten vier Schulhalbjahre der Sekundarstufe II mindestens 14 Notenpunkte erreicht hat. Begründete Ausnahmen sind möglich bei Vorliegen von anderweitigen, herausragenden Leistungen im Fach Biologie. Dies können beispielsweise hervorragende Leistungen in Projektkursen bzw. Facharbeiten, die ausgezeichnete Mitarbeit in einer Umwelt-AG oder die Teilnahme an Biologie-Wettbewerben, der Biologie-Olympiade, Jugend forscht etc. sein.

Die endgültige Auswahl der Preisträger/-innen erfolgt durch die jeweiligen Landesbeauftragten für den Karl-von-Frisch-Preis sowie die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Landesverbände. In jedem Landesverband wird jedes Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Preisen vergeben.

 

Wie bewirbt man sich?

Bewerbungen können nur auf Veranlassung der Fachlehrkraft über das Anmeldeformular auf der Website des jeweiligen Landesverbandes erfolgen. Die Fachlehrkraft schlägt die im Fach Biologie besonders herausragenden Schüler/-innen dem/der Landesbeauftragten für den Karl-von-Frisch-Preis vor. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Der Antrag kann ausschließlich über das Online-Formular des jeweiligen Landesverbands erfolgen. Es muss neben Namen und Notenpunkten der Schüler/-innen auch sämtliche Informationen der anmeldenden Lehrkraft und der Schule enthalten. Bitte pflegen Sie diese Daten sorgfältig ein!

Der Antrag muss als zusätzliches Auswahlkriterium durch ein formloses, stichpunktartiges Gutachten (maximal ca. 1.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) mit einer qualifizierenden Beschreibung des besonderen Engagements für die Biologie, sowie einer Aufzählung der besonderen innerschulischen und außerschulischen Leistungen im dafür vorgesehenen Textfeld ergänzt werden. Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht.

 

Bis wann muss man angemeldet sein?

Bitte informieren Sie sich in der unten stehenden Tabelle bis wann die Anmeldung erfolgen kann. Es kommt immer wieder vor, dass Lehrpersonen die rechtzeitige Anmeldung verpassen. Leider können wir nach Ablauf der Frist keine Nachmeldungen annehmen.

Auslandsschulen melden sich bitte direkt bei der Geschäftsstelle München.

Das Anmeldeformular finden Sie am Ende dieser Seite (nach der Tabelle).

Das Anmeldeformular wird rechtzeitig freigeschaltet.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Übersicht der Landesverbände, deren Kontaktpersonen und Anmeldefristen:

LandesverbandKontaktpersonAnmeldefrist
AuslandGS MünchenKeine
Baden-WürttembergIngeburg Wölfle27.05.25
BayernFranz Hammerl-Pfister02.06.25
Berlin/BrandenburgHelga Fenz12.06.25
BremenMartin Meier25.05.25
HamburgMartin Nickol25.05.25
HessenTobias Lehr02.06.25
Mecklenburg-VorpommernCarolin Retzlaff-Fürst02.06.25
NiedersachsenMartin Meier25.05.25
Nordrhein-WestfalenUlrike Hölting15.05.25
Rheinland-Pfalz (G 8,5)Peter Sabel03.03.25
Rheinland-Pfalz (G 8)Peter Sabel16.05.25
SaarlandUli Müller10.06.25
SachsenBärbel Hille19.05.25
Sachsen-AnhaltGS München19.05.25
Schleswig-HolsteinMartin Nickol27.05.25
ThüringenUwe Hoßfeld10.06.25

Hier wird es in Kürze zum Anmeldeformular gehen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.