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Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel

Mit ihrem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, über den der Bundestag in erster Lesung debattiert, will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen. Vertreter von Umweltverbänden und Umweltrechts-Experten jedoch warnen vor massiven Auswirkungen für Umwelt und Natur, wie ein öffentliches Fachgespräch davor im Umweltausschuss gezeigt hat. Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung drohten Schutzstandards zu sinken und Beteiligungsrechte zu schrumpfen, so die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen.

Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, begrüßten dagegen den Gesetzentwurf. Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, verwies auf die Hermann-Hesse-Bahn in Baden-Württemberg, die nach 14 Jahren Planungs- und Bauzeit im Januar reaktiviert worden sei. Das Beispiel der nur 18,5 Kilometer langen Nebenstrecke zeige, warum eine „praxistaugliche Gesetzgebung“ gebraucht werde: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer“, so Riegger. Über 85 Millionen Euro von den 240 Millionen Euro hohen Gesamtkosten seien in den Umwelt- und Artenschutz geflossen. Die Verfahren müssten gestrafft und zeitlich begrenzt werden - etwa durch eine „Genehmigungsfiktion von drei Jahren“. Die im Gesetz geplante Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er zudem als „sinnvoll und praxistauglich“, im baden-württembergischen Landeswaldgesetz werde sie bereits angewandt. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren.

Nina Kaden von der Deutschen Bahn AG lobte, dass die Bundesregierung plane, die Prüfung raumordnungsrechtlicher Gesichtspunkte künftig ins Planungsfeststellungsverfahren zu integrieren. Damit entfalle das gesonderte, vorgelagerte Raumordnungsverfahren durch Landesbehörden, die „bisweilen anspruchsvoll und heterogen seien und einem starken politischen Einfluss unterliegen“. Rechtliche Prüfungsmaßstäbe gingen trotzdem nicht verloren, weil die Raumordnungsbehörden der Länder bei der Planfeststellungsbehörde als Träger einbringen könnten, betonte Kaden. Das werde die Planung „erheblich beschleunigen“: Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen zum Beispiel für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen.

Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Jörg Biesemann von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit, betonte in seiner Stellungnahme Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als „unabdingbare Notwendigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eines Industrielandes und zur Vermeidung einer weiteren Deindustrialisierung, Abwanderung der Industrie“. Gleichzeitig stellte er aber klar, diese müsse aber im „Einklang mit der Natur“ stehen. Im Gesetzentwurf fehle aber der „grüne oder rote Faden“.

Sabine Schlacke, Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf: Diese führten zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Die „extensive Ausweisung zahlreicher Infrastrukturvorhaben als “überragendes öffentlichen Interesse„ verschiebe “systematisch die Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen„. Diese Vorrangregelung sei keine “Interpretationshilfe„, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen, so die Befürchtung der Sachverständigen. Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur “Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses„ und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach angesichts der Summe der geplanten Änderungen von einem “Systemwechsel„, der nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken werfe.

Auch Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe monierte “massive Einschnitte„ bei den materiellen Umweltstandards. Durch den zusätzlichen gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im “überragenden öffentlichen Interesse„, zu denen - verbunden mit den Kriterien der öffentlichen Sicherheit und der militärischen Relevanz - auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. In der “vorgenommenen Pauschalität„ entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, befand Nicklas.

Christina von Haaren, emeritierte Professorin für Landschaftsplanung und Naturschutz an der Universität Hannover, warnte insbesondere auch vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung: Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren “bewährten Prinzip„ im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie zum Beispiel geoklimatische Funktionen kompensiert würden, unterstrich die Sachverständige. Auch diene die Kompensation dem Lastenausgleich vor Ort, der in der Bevölkerung wichtige Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde so erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen, prognostizierte von Haaren. Akzeptanzdefizite befürchtete sie auch mit Blick auf die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten. Berücksichtige man die Implementierbarkeit der Neuregelungen mit, sei es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben das Ziel der Planungsbeschleunigung erreiche.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1145960

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib


Entwurf Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099)

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