Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern. Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen daher die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote identifiziert.
„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, erklärte Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zum Auftakt der heutigen Pressekonferenz des BVL. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“
Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung einer normalen Ernährung. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.
EU-weiter eCommerce-Aktionsplan
Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurden durch G@ZIELT Recherchen zu Angeboten und zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln im Zusammenhang mit COVID‑19 durchgeführt. Auch die großen Onlinemarktplätze und sozialen Medien wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Im Rahmen eines daraufhin von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten eCommerce-Aktionsplans werden seit April entsprechende Recherchen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
Im Zuge der Kontrollaktion wurden bislang EU-weit 592 auffällige Webseiten identifiziert. Für Deutschland hat G@ZIELT 60 Webseiten ausfindig gemacht. Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.
Der eCommerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt. Die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedstaaten im Internet.
Tipps beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln
Unabhängig von Corona sollten Verbraucher beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bestimmte Dinge beachten:
- Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
- Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die „Erfahrungsberichte“ entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten.
- Achten Sie auf Produktabbildungen. Gibt es deutsche Aufschriften, haben die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
- Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen.
Diese und weitere Tipps hat das BVL in seinem Flyer „Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln – Was Verbraucher wissen sollten“ zusammengestellt.
Die Internet-Kontrollstelle G@ZIELT
Die amtliche Überwachung von Lebensmitteln ist eine behördliche Aufgabe der Bundesländer. Um die Recherche nach gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Onlinehandel effizienter zu gestalten, wurde im Juli 2013 die von den Bundesländern finanzierte Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet. Die Zentralstelle hat ihren Sitz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin und führt im Auftrag der Bundesländer Internetrecherchen für die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort durch.
G@ZIELT durchsucht das Internet schwerpunktmäßig nach:
Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen können und nicht registrierten Lebensmittelunternehmen. Die Ergebnisse der Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten oder an Drittländer weitergegeben, damit diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit weitere erforderliche Maßnahmen ergreifen können, zum Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen oder ändern zu lassen, Bußgelder zu verhängen oder die Registrierungspflicht durchzusetzen.
BVL
Weiterführende Informationen:
FAQ des BVL zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Corona-Bezug: https://www.bvl.bund.de/faq_nem_corona
Ergebnisse des EU eCommerce-Aktionsplans: https://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/eu-co-ordinated-control-plans...
BVL-Flyer „Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln“: https://www.bvl.bund.de/flyer_nem