VBIO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e.V. – VBIO

1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsgeber Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. (im Weiteren „VBIO“ genannt) und dem Leistungsnehmer (im Weiteren „Teilnehmer“ genannt).
1.2 Gegenstand der Verträge sind Seminare, Kongresse, Exkursionen und / oder andere Veranstaltungen (im Weiteren „Veranstaltung“ genannt).
1.3 Veranstalter ist dabei in der Regel der VBIO oder eine seiner nichtselbstständigen Untergliederungen wie Landesverbände, Arbeitskreise und Sektionen.
1.4 Bestimmte Veranstaltungen werden ggf. auch mit externen Kooperationspartnern durchgeführt. Dann gelten ggf. Bedingungen, die über diese AGB hinausgehen.
1.5 Für die Geschäftsbeziehung zwischen VBIO und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.6 Entgegenstehende oder von AGB des VBIO abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der VBIO hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot und Anmeldung
2.1 Der Teilnehmer erhält schriftlich, per E-Mail oder auf der Homepage des VBIO ein Leistungsangebot (z.B. Veranstaltungsübersicht, Prospektmaterial, Newsletter-Ankündigung) über die vom VBIO angebotenen Veranstaltungen und die jeweils gültigen konkreten Teilnahmebedingungen.
2.2 Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung erfolgt entsprechend den Anmeldemodalitäten in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (in der Regel über ein Formular im Internet, per Brief, per FAX oder per E-Mail) und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des VBIO rechtsverbindlich.
2.3 Je nach Ausschreibung kann es Ermäßigungen für bestimmte Teilnehmerkreise‚ (z.B. Studierende) geben. Mit der Anmeldung, spätestens aber bei der Registrierung, muss ein entsprechender Nachweis geführt werden.
2.4 Je nach Ausschreibung kann eine Anzahlung auf ein Bankkonto des VBIO unter Angabe des Teilnehmers und der Veranstaltung verlangt werden. Mit Eingang der Anzahlung und Bestätigung durch den VBIO wird die Anmeldung rechtsverbindlich.
2.5 Bei sehr gefragten Veranstaltungen behält sich der VBIO vor, die Plätze nach Eingangsdatum von Anmeldung und/oder Teilnahmegebühr oder ggf. entsprechend den Bedingungen von Kooperationspartnern zu vergeben.

3. Leistungen und Teilnahmegebühren
3.1 Der VBIO erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen. Das Leistungsangebot beinhaltet für den Teilnehmer insbesondere die Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme am jeweilig angegebenen Veranstaltungstermin, sowie bei Bedarf eine Teilnahmebestätigung. Der Umfang der Leistungen (ggf. zusätzlich Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke) ergibt sich vorrangig aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3.2 Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind in der Regel nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und sind vom Teilnehmer zu tragen.
3.3 Der VBIO behält sich in Ausnahmefällen vor, angekündigte Referenten zu ersetzen, den Veranstaltungsort zu wechseln und/oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
3.4 Der VBIO kann als Deckungsbeitrag für die Kosten der Veranstaltung angemessene Teilnahmegebühren erheben. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
3.5 Teilnahmegebühren zu gemeinnützigen Veranstaltungen des VBIO enthalten gemäß UStG § 4 Nr. 22 a grundsätzlich keine gesetzlichen Mehrwertsteuern.
3.6 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach der verbindlichen Anmeldung fällig. Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr bis zur ggf. angegebenen Deadline, spätestens aber zum Veranstaltungstermin vollständig zu entrichten.
 

4. Urheberrechte
4.1 Tagungsunterlagen werden grundsätzlich nur zum internen Gebrauch der Teilnehmer zur Verfügung gestellt.
4.2 Das Urheberrecht an den Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B. VBIO, dem jeweiligen Autor, Verlag oder Kooperationspartner).
4.3Teilnehmern ist es nicht gestattet, Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des VBIO ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
4.4 Der VBIO haftet nicht für Verletzungen von Urheberrechten, die durch Teilnehmer verursacht bzw. verantwortet sind.

5. Widerruf / Stornierung
5.1 Teilnehmer können die Teilnahme ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
5.2 Kurzfristige Anmeldungen für Veranstaltungen, die z.B. innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, sind von dieser Stornierungsmöglichkeit gemäß BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9 ausgenommen.
5.3 Bei Stornierungen durch den Teilnehmer nach der Widerrufsfrist, wird diesem ggf. eine Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt. Die Höhe der Verwaltungspauschale ist ggf. in dem jeweiligen Leistungsangebot der einzelnen Veranstaltungen aufgeführt.
5.4 Erfolgt die Stornierung eines Teilnehmers binnen 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin, erscheint der Teilnehmer nicht, oder bricht er die Teilnahme eigenmächtig ab, ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
5.5 Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit dem VBIO möglich.
5.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils gültigen Veranstaltungsbedingungen und tragen ggf. die Konsequenzen bei Nichtbeachtung selbst (z.B. Ausweispflicht bei bestimmten Einrichtungen, Zugangsbeschränkungen für Minderjährige oder Schwangere in bestimmten Einrichtungen).
5.6 Ist dem VBIO die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Regressansprüche gegen den VBIO können nicht geltend gemacht werden.

6. Datenschutz
6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, beachtet der VBIO die Datenschutz­bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Form. Für weitere Details wird auf die zentrale Webseite des VBIO zum Datenschutz verwiesen.
6.2 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird dem VBIO vom Teilnehmer die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden – ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs. Solche Bilder beziehen sich in der Regel nicht auf einzelne Personen, sondern geben den Charakter der Veranstaltung wieder, wobei Einzelpersonen als Teilnehmer erkennbar sein können. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem VBIO schriftlich widerrufen werden.
6.3 Sollte ein Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, fotografiert oder gefilmt zu werden, muss er dies spätestens während der Veranstaltung den vom VBIO autorisierten Fotografen vor Ort mitteilen. Der VBIO stellt dann sicher, dass auf Bildern die vom VBIO zu verantworten sind und die veröffentlicht werden sollen, die betreffende Person ggf. unkenntlich gemacht wird.

7. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des VBIO, München.
7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

München, 4. April 2019


Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB darauf verzichtet, gendergerechte Formulierungen zu verwenden.
Soweit Bezeichnungen z.B. nur in männlicher Form angeführt sind, so sind alle anderen Geschlechter selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Zurück zur AGB-Seite