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Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes im Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat am 21.01.2026 den von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes im Kabinett beschlossen.

Das deutsche Wissenschaftssystem steht in einem fortgesetzten internationalen Wettbewerb. Die außeruniversitäre Forschung in Deutschland ist daher auch weiterhin auf forschungsfreundliche Bedingungen angewiesen. Denn gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können. Das Bundeskabinett hat deshalb eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen.

Effizientere Personalgewinnung, weniger Bürokratie

Danach sollen künftig insbesondere auch industrienahe, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Zahlung von Gehältern besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Das gilt für Einrichtungen, die Projektförderungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, jedoch für die Gehaltszahlungen keine öffentlichen Mittel einsetzen.

Die nun beschlossene Regelung sorgt auch dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen von diesem sogenannten Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen. Sie leistet also zugleich einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Mit der Gesetzesänderung wird ein entsprechender Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu erklärt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär:

„Wir wollen als Bundesregierung moderne Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Deutschland. Die heute vom Kabinett beschlossene Flexibilisierung des Besserstellungsverbots ist ein Schritt dahin. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wir schränken das Besserstellungsverbot für projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ein. Wir bauen Bürokratie ab, denn künftig braucht es weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot. Wir stärken damit auch die industrienahe Forschung und unterstützen die Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes steigert die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland und unterstützt somit auch das Ziel der Hightech Agenda Deutschland, unser Land zum Top-Technologieland zu machen."

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt


Weitere Information: www.bmftr.bund.de/Wissenschaftsfreiheitsgesetz

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