Nach intensiven Debatten, verschiedenen Änderungsanträgen und Verschiebung der Abstimmung steht nun fest, dass mit neuen genomischen Verfahren gezüchtete Pflanzen der Kategorie NGT 1 künftig konventionell gezüchteten weitgehend gleichgestellt werden. Dabei handelt es sich um Pflanzen ohne eingeführtes fremdes Genmaterial, bei denen nur sehr begrenzte genetische Veränderungen vorgenommen wurden. Diese genetischen Veränderungen entsprechen nach Art und Umfang solchen Veränderungen, die auch natürlich oder durch klassische Züchtung entstehen. Deshalb sind diese Pflanzen von GVO-Kennzeichnungs- und Risikoprüfungspflicht sowie Anbauregeln befreit.
Pflanzen der Kategorie NGT 2, die komplexere Veränderungen enthalten unterliegen weiterhin der strengen Gentechnik-Regulierung und damit auch der Kennzeichnungspflicht.
Unabhängig von der Komplexität der Veränderungen bzw. der Kategorie sollen aber alle NGT-Pflanzen in einer öffentlichen Datenbank gelistet werden.
„Die regulatorische Differenzierung in NGT 1- und NGT 2-Pflanzen ist in Hinblick auf die wissenschaftlichen und methodischen Entwicklungen absolut angemessen und längst überfällig“, betont Prof. Dr. Markus Engstler. „Daher hat sich auch der VBIO seit längerem für eine entsprechend differenzierte Regulation eingesetzt.“
Die neue EU-Verordnung soll im Sommer 2028 in Kraft treten – verbunden mit der Hoffnung darauf, dass dies Forschung an bzw. die Entwicklung von nachhaltigen, an den Klimawandel angepassten Pflanzen zukünftig deutlich erleichtern und auch beschleunigen wird.



