Europa verfügt über eine Fülle an Forschung, Talenten und Kreativität von Weltrang. Innovatoren sind jedoch in den einzelnen EU-Ländern mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert und haben häufig Schwierigkeiten, Finanzmittel zu beschaffen. Infolgedessen werden in Europa entwickelte Ideen allzu oft von anderen und andernorts zum wirtschaftlichen Erfolg. Mit dem europäischen Rechtsakt zur Innovation soll dies geändert werden, indem es innovativen europäischen Unternehmen erleichtert wird, über Grenzen hinweg zu wachsen und im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Stärkung des Innovationsökosystems der EU
Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf der Bewältigung von zwei wesentlichen Herausforderungen, die Innovationen in Europa hemmen.
Erstens wird er innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Viele Start-ups und Scale-ups haben innovative Ideen, Patente und anderes geistiges Eigentum, aber diese Vermögenswerte sind oft schwer zu bewerten, was es schwieriger macht, Investitionen anzuziehen.
Der europäische Rechtsakt zur Innovation wird einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Wertschätzung des geistigen Eigentums fördern. Außerdem wird durch ihn ein digitaler Marktplatz geschaffen, der Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum miteinander verbindet, und es wird fachliche Unterstützung angeboten, um Unternehmen dabei zu helfen, ihre Ideen auf den Markt zu bringen.
Diese Maßnahmen dürften zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von rund 35 Mio. EUR führen und jährlich 10,2 Mrd. EUR an zusätzlichen Finanzmitteln in Form von durch geistiges Eigentum gestütztes Risikokapital und durch Schulden mobilisieren.
Zweitens wird ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) eingeführt, das für mehr Rechtssicherheit sorgt und dazu beiträgt, dass neue Technologien schneller auf den Markt gelangen, einschließlich Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen wie Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Des Weiteren wird öffentlichen Auftraggebern aus verschiedenen Mitgliedstaaten die gemeinsame Durchführung von FuE-Aufträgen erleichtert.
Diese Maßnahmen dürften den öffentlichen Auftraggebern Einsparungen in Höhe von 1 Mrd. EUR pro Jahr und den Unternehmen zusätzliche jährliche Gewinne in Höhe von 25,92 Mrd. EUR bringen.
Ein Rechtsrahmen, der innovationsfreundlicher ist
Parallel zum europäischen Rechtsakt zur Innovation wird die Kommission Innovatoren durch einen spezifischen Vorschlag zu Reallaboren dabei unterstützen, die Umsetzung innovativer Ideen in Marktlösungen zu beschleunigen.
Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschern und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien für einen begrenzten Zeitraum in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der Regulierungsbehörden zu testen. Dies hilft Innovatoren, zu verstehen, wie Vorschriften in der Praxis angewandt werden, und gibt den Behörden gleichzeitig ein Verständnis dafür, wie Vorschriften möglicherweise überarbeitet werden müssen.
In einigen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits Reallabore, aber es gibt keinen gemeinsamen Ansatz in ganz Europa, was zu Fragmentierung und Unsicherheit führt.
Mit dem neuen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates soll dies geändert werden, indem ein gemeinsamer EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen geschaffen wird, die noch nicht durch EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei wird auf den Erkenntnissen aufgebaut, die sowohl in den Mitgliedstaaten als auch im Rahmen bestehender EU-Initiativen gewonnen wurden. Auf diese Weise erhalten Innovatoren mehr Spielraum, neue Lösungen zu testen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die öffentlichen Interessen geschützt bleiben.
EU-Kommission
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