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Verpflichtungserklärungen der Länder zum Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken in den Jahren 2021 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Damit ist der letzte Schritt auf dem Weg zum Start des Zukunftsvertrags am 1. Januar 2021 getan.

In ihren Verpflichtungserklärungen legen die Länder nach Konsultationen mit dem Bund individuell die Schwerpunkte und Maßnahmen fest, mit denen sie die Ziele des Zukunftsvertrags in den Jahren 2021 bis 2027 erreichen wollen. Jedes Land kann so einen eigenen strategischen Ansatz bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag in den kommenden Jahren verfolgen. Das trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft und den je nach Land unterschiedli-chen Herausforderungen in Studium und Lehre Rechnung.

Dazu erklärt die Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek: „Als Innovationsland braucht Deutschland hervorragend ausgebildete akademische Fachkräfte. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken leistet der Bund dazu jährlich einen milliardenschweren Beitrag. Mir war dabei von Anfang an wichtig, dass die durch den Bund bereitgestellten Mittel insbesondere auch der Modernisierung und weiteren Digitalisierung der Hochschulen zugutekommen. Mit ihren Verpflichtungserklärungen haben die Länder heute maßgeschneiderte Konzepte vorgelegt, wie sie die Mittel des Zukunftsvertrags einsetzen werden, um Studium und Lehre an ihren Hochschulen zu stärken. Ich begrüße, dass sie sich dabei sehr ehrgeizige Ziele setzen. Jetzt gilt es, die Verpflichtungserklärungen mit Leben zu füllen und die Chancen, die der Zukunftsvertrag bietet, für mehr Dauerstellen zu nutzen. Denn von mehr personeller Kontinuität in der Lehre und damit einer besseren Betreuung im Studium werden fast drei Millionen Studierende in Deutschland profitieren.“

„Die Länder haben in ihren Verpflichtungserklärungen ein hohes Maß an Transparenz im Hinblick auf die Hochschulentwicklungsplanungen für die nächsten sieben Jahre bis 2027 hergestellt. Damit bekennen sich die Länder ausdrücklich zur nachhaltigen Stärkung ihrer Hochschulen“, unterstreicht der stellvertretende GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz. „Gemeinsam wird die finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern auf diese Weise den Wissenschaftsstandort Deutschland als Ganzes nachhaltig stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.“

Mit dem am 6. Juni 2019 von den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern beschlossenen Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken als strategische Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten an den Hochschulen in Deutschland – flächendeckend und dauerhaft. Die damit geschaffene Planungssicherheit erleichtert den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre. Die jeweils für sieben Jahre geltenden Verpflichtungserklärungen der Länder ermöglichen eine individuelle Umsetzung des Zukunftsvertrags.

Im Rahmen des Zukunftsvertrags stellt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe zur Verfügung, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.

GWK


Die Verpflichtungserklärungen der Länder werden gemeinsam mit einem Vorwort veröffentlicht, in dem die Verpflichtungserklärungen aus einer länderübergreifenden und überregionalen Perspektive betrachtet werden. Alle Dokumente sind unter der GWK-Webseite abrufbar: https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/zukunftsvertrag/.