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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Anpassungsbedarf wird geprüft

Die Bundesregierung wird möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes prüfen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28064) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27360) zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der COVID-19-Pandemie.

Im Jahr 2019 waren im Bereich des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen insgesamt 260.611 Personen beschäftigt, davon 158.588 in Vollzeit und 102.023 in Teilzeit (2018: 255.542 gesamt, 155.956 Vollzeit, 99.586 Teilzeit). Im Bereich der Vollzeitbeschäftigten waren 87.570 (2018: 86 739) Arbeitsverhältnisse auf Zeit ausgelegt. Bei den Teilzeitbeschäftigten waren 87.968 (2018: 86.882) Beschäftigungsverhältnisse auf Zeit ausgelegt.

Im Jahr 2019 gab es, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), im Bereich des wissenschaftlichen Personals insgesamt 47.021 Stellen (2018: 45.383). Davon waren 17.642 (2018: 17.071) Stellen unbefristet und 29.379 (2018: 28.312) befristet. Nach Aussage der Bundesregierung liegen ihr Daten für das Berichtsjahr 2020 zurzeit nicht vor.

Vollzeitäquivalente bemisst die Anzahl der gearbeiteten Stunden in einem Unternehmen, geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen, beispielsweise 40 Stunden. In Unternehmen gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.

(hib)

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