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Bildungs- und Forschungsetat 2023 steigt leicht

Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll 2023 leicht steigen. Laut Gesetzentwurf für den Haushalt 2023 (20/3100, Einzelplan 30) sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 20,57 Milliarden Euro geplant. Das sind etwa 210 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind Ausgaben von rund 18,69 Milliarden Euro und für Investitionen etwa 2,19 Milliarden Euro veranschlagt. Die Einnahmen des BMBF sollen sich auf ungefähr 41,25 Millionen Euro belaufen.

Nachwuchsförderungen und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sind 2023 ein Schwerpunkt der Haushaltsplanung im Bildungsbereich. Die Ausgaben sollen von rund 4,83 Milliarden auf etwa 5,03 Milliarden Euro ansteigen. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 261 Millionen Euro geplant - im Jahr 2022 waren 466 Millionen Euro für diesen Ausgabenposten veranschlagt. Die Ausgaben für Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen 2023 bei zirka 49 Millionen Euro liegen. Sinkende Ausgaben sind bei dem Aspekt „Digitaler Wandel in der Bildung“ geplant: Statt 36 Millionen Euro (2022) sollen im kommenden Jahr 29 Millionen Euro aufgewendet werden.

Für Förderungen in Sinne des BAföGs sollen rund 2,59 Milliarden Euro veranschlagt werden - 2022 sind es 2,32 Milliarden Euro. Dabei sollen 743 Millionen Euro für die Förderung von Schülerinnen und Schüler sowie 1,7 Milliarden für Studierende eingesetzt werden. Förderungen im Zuge des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sollen von 786 auf etwa 852 Millionen Euro steigen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems soll mit insgesamt etwa 7,74 Milliarden Euro verbessert werden. Für die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems sind zirka 695 Millionen Euro vorgesehen (2022: 782 Millionen). Wie bereits 2022 sollen für die „Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten“ 400 Millionen Euro bereit stehen.

Zur Förderung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ist im Haushaltsentwurf vorgesehen, dass unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. rund zwei Milliarden Euro, die Max-Planck-Gesellschaft etwa 1,23 Milliarden Euro, die Fraunhofer-Gesellschaft rund 854 Millionen Euro, und die Helmholtz-Gemeinschaft sowie das Berliner Institut für Gesundheitsforschung etwa 2,96 Milliarden Euro erhalten.

Dem Bereich Forschung für Innovationen und die Hightech-Strategie sollen insgesamt 8,21 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Für die Forschung zu Innovationen durch neue Technologien sind dabei rund 1,23 Milliarden Euro, für Forschung in den Lebenswissenschaften etwa 639 Millionen Euro und für den Bereich Nachhaltigkeit, Klima und Energie rund 738 Millionen Euro vorgesehen. Für den Posten „Klimaforschung und System Erde, Energie- Investitionen“ sollen die Ausgaben von etwa 45 Millionen auf 103 Millionen Euro steigen. Für die Weiterentwicklung der Innovationsförderung und -kooperation sind rund 337 Millionen Euro veranschlagt (2022: 147 Millionen Euro). 50 Millionen Euro davon fallen auf die geplante Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (Dati). Durch Dati soll der Transfer zwischen Universitäten und Unternehmen besser geregelt werden. Für die Förderung von sogenannten Sprunginnovationen sollen rund 155 Millionen Euro aufgebracht werden (2022: 97 Millionen Euro).

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, hib


Gesetzentwurf für den Haushalt Bildung und Forschung 2023 (20/3100, Einzelplan 30)