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Auf den Kompetenzerwerb kommt es an - Biologieverband legt Leitfaden zur KI in Studium und Lehre vor

Hochschulen sollen den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nicht auf pauschale Verbote, isolierte Toolentscheidungen oder lokale Ad-hoc-Regelungen reduzieren. Entscheidend ist vielmehr, welche Kompetenzen erworben und nachgewiesen werden sollen. Dies stellt der VBIO in einem jüngst vorgelegten KI-Leitfaden dar, der biologischen Fakultäten und Studiengängen Hilfestellung für den Umgang mit KI als Werkzeug in Lehre, Studium, Prüfungen und Studiengangsentwicklung geben soll. Der VBIO begrüßt zugleich auch den Vorstoß des Landes Bayern, den Einsatz von KI hochschulrechtlich zu rahmen. Alle Betroffenen sind aufgerufen, die Debatte weiterzuführen und anschlussfähige Lösungen zu finden.

KI ist längst Teil wissenschaftlicher Praxis. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob KI grundsätzlich erlaubt oder verboten wird, sondern welche Kompetenzen in Studium und Prüfungen tatsächlich erworben und nachgewiesen werden sollen, so der Leitfaden. Für die Biowissenschaften ist diese Frage besonders relevant, denn Biologische Forschung und Berufspraxis verändern sich rasant. Große Datensätze, computergestützte Analysen und Modellierungen, Bildauswertung und algorithmische Vorhersagen prägen die Mehrheit der biologischen Arbeitsfelder bereits heute. Deshalb kann auch der reflektierte Umgang mit KI Teil biologischer Fach-, Methoden- und Urteilskompetenz sein, allerdings nicht als pauschales Zusatzthema für jedes Modul, sondern dort, wo ihr Einsatz fachlich trägt, didaktisch begründet ist und berufspraktische Relevanz hat. Ebenso wichtig ist, dass ihre Nutzung kritisch reflektiert werden kann.

„KI wird Studium, Lehre, Prüfungen und wissenschaftliches Arbeiten verändern. Entscheidend ist, diesen Wandel nicht defensiv zu verwalten, sondern wissenschaftlich verantwortlich zu gestalten“, so Prof. Dr. Markus Engstler, Präsident des VBIO.

Lokale Leitlinien brauchen übergeordnete Orientierung
Der VBIO warnt davor, dass ohne übergreifende Orientierung ein Flickenteppich aus lokalen Einzelregelungen entsteht. Viele Hochschulen und Fakultäten arbeiten derzeit unter großem Handlungsdruck an eigenen KI-Leitlinien. Dieser Handlungsdruck ist nachvollziehbar. Dauerhaft tragfähig sind solche Regelungen aber nur, wenn sie an übergeordnete, fachlich fundierte und rechtlich belastbare Standards anschlussfähig bleiben. Studierende, Lehrende und Prüfende brauchen Orientierung, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit. Zugleich muss jedes Fach selbst entscheiden können, welche Formen des KI-Einsatzes zu seinen Lernzielen passen.

Der Vorstoß aus Bayern setzt ein wichtiges Signal in der bundesweiten Debatte und macht deutlich, dass Fragen des KI-Einsatzes nicht nur einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungsformate betreffen, sondern zentrale Grundlagen akademischer Bildung: Prüfungsfairness, Vergleichbarkeit, Eigenständigkeit wissenschaftlicher Leistung, gute wissenschaftliche Praxis, Datenschutz, Chancengleichheit und wissenschaftliche Integrität.

Verantwortung abgestuft regeln 
Der VBIO plädiert für ein abgestuftes Modell: Gesetzgeber und übergeordnete Stellen sollten den allgemeinen rechtlichen Rahmen setzen und Spielräume für fach- und prüfungsbezogene Konkretisierung sichern. Hochschulleitungen sollten freigegebene Tools, Datenschutz- und IT-Vorgaben, Schulungsangebote, Supportstrukturen und Ressourcen bereitstellen. Fakultäten und Studiengänge sollten diese Rahmen disziplinsensibel übersetzen. Lehrende sollten aus den Lernzielen ableiten, ob und wie KI als Hilfsmittel eingesetzt werden kann. 

Dabei gilt: Je stärker eine Prüfungsleistung auf eigenständige Analyse, Bewertung, Argumentation oder praktische Durchführung zielt, desto klarer müssen zulässige Hilfen, Dokumentationspflichten und Bewertungsmaßstäbe benannt werden.

KI-Leitfaden des VBIO für biologische Fakultäten und Studiengänge
Mit seinem nun veröffentlichten KI-Leitfaden für biologische Fakultäten und Studiengänge legt der VBIO einen freiwilligen Orientierungsrahmen vor. Der Leitfaden versteht KI nicht als Sonderregime, sondern als Werkzeug im Rahmen bestehender Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis, prüfungsrechtlicher Verantwortung, Datenschutzanforderungen und fachlicher Kompetenzorientierung.

„Der KI-Leitfaden des VBIO setzt auf einen Perspektivwechsel“, betont Dr. Carsten Roller, Ressort Ausbildung & Karriere des VBIO. „Entscheidend ist nicht, ob ein bestimmtes Werkzeug erlaubt ist, sondern welche Kompetenz gelernt oder geprüft werden soll. Studierende müssen KI-Ausgaben fachlich prüfen, Fehler erkennen, Quellen und Daten validieren, Datenschutz beachten und transparent machen, worin ihre eigene wissenschaftliche Leistung besteht“, so Carsten Roller weiter.

Fachliche Perspektiven einbeziehen
Der VBIO sieht angesichts des Vorstoßes aus Bayern eine Chance, die Debatte aus der Logik einzelner Verbote oder Toolentscheidungen herauszuführen. Nun kommt es darauf an, die gesetzliche Rahmung mit wissenschaftlich fundierten, didaktisch tragfähigen und fachlich differenzierten Empfehlungen zu verbinden. In die weitere Ausgestaltung sollten Hochschulen, Studierende, Hochschuldidaktik, Datenschutz, Prüfungsrecht, Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz, wissenschaftliche Fachgesellschaften und weitere einschlägige Akteure einbezogen werden. Nur so kann eine Orientierung entstehen, die Innovation ermöglicht, Vergleichbarkeit sichert und akademische Integrität stärkt.

(VBIO)


Zum KI-Leitfaden des VBIO
 

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