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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das Umweltgutachten 2020 vorgelegt

Über das Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/20590). In dem Gutachten greift der SRU umweltpolitische Themenfelder auf, in denen "großer Handlungsbedarf besteht" und benennt Maßnahmen für ein Umsteuern. Da sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft den ökologischen Herausforderungen viel zu zögerlich stellen würden, wachse die Kluft zwischen dem Erreichten und dem Notwendigen, schreiben die Mitglieder des SRU. Studien zeigen, dass Innovationen und Effizienzsteigerungen zwar wichtig seien, aber nicht mehr ausreichten. Auch die Wirtschafts- und Lebensweisen müssten sich verändern, um ökologische Grenzen einzuhalten.

Zu den Maßnahmen gehöre ein CO2-Budget, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Beim Thema Kreislaufwirtschaft müsse "von der Rhetorik in die Praxis" gekommen werden und für die ökologische Gewässerentwicklung müsse die Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden, heißt es in dem Gutachten. Auch gibt der SRU Empfehlungen zu weniger Verkehrslärm für mehr Gesundheit und Lebensqualität, zu einer umweltfreundlichen Stadtmobilität und zur nachhaltigen Quartiersentwicklung ab.

In Deutschland wie in der Europäischen Union müsse die Politik unter Beweis stellen, dass sie angesichts "der enormen ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen entschlossen handeln" könne. Auf der europäischen Ebene seien ambitionierte Umweltziele, eine fokussierte und zugleich flexible Arbeitsmethodik und klare Vorgaben für Umsetzung und Monitoring nötig.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , hib


Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa (19/20590)

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