Zwischen Juli 2019 und Juni 2020 hat das Bundesamt für Naturschutz bei 40 Unternehmen Nutzerkontrollen nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 durchgeführt. Dies geht aus dem Vierten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (19/26455) hervor. Für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat das Bundesamt für Naturschutz neun Dienstposten eingerichtet, von denen im August 2020 sieben besetzt waren.
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib