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November 2027: Zwischenbericht der EU-Kommission

Entsprechend den allgemeinen Vorgaben prüft die EU-Kommission jede Richtlinie darauf, wie gut ihre Ziele erreicht wurden und ob diese für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der erste Zwischenbericht zur 2010 erlassenen EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurde im November 2017 vorgelegt. Die EU-Kommission stellt darin fest, dass es in vielen Aspekten noch zu früh sei für eine definitive Überprüfung der Ziele. Gleichzeitig betont sie, dass die Richtlinie von sehr verschiedenen Stakeholdern als relevant und notwendig zur Schaffung gleicher Bedingungen innerhalb der EU und zum Erreichen der Tierschutzziele anerkannt wird. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Tierversuche derzeit noch nicht verzichtbar sind. Zwar habe es bei Alternativmethoden deutliche Fortschritte gegeben, doch müsse noch mehr getan werden. Unter anderem bemängelt der Zwischenbericht eine defizitäre Kommunikation und den mangelnder Austausch von Informationen zu den 3R (reduce, refine, replace). Immerhin trage die Richtlinie dazu bei, die Beurteilung und Annahme neuer Methoden im regulatorischen Bereich zu beschleunigen.
Der Zwischenbericht enthält keinen Zeitplan für das Auslaufen der Verwendung von Primaten. An den Planungen, ab spätestens 2022 nur noch Primaten für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, die keine direkten Nachkommen von Wildfängen sind hält die EU-Kommission aber fest.