Mit der Reform des WissFG sollen auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt dies nur für im Gesetz explizit genannte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Durch die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots können gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem sollen künftig Einzelanträge und Prüfungen entfallen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des WissFG vorgelegt.
Für Martin Keller, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, ist Deutschland noch immer ein „fantastischer Standort“ für die Forschung. Um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, bräuchten Wissenschaftseinrichtungen allerdings „verlässliche und zugleich flexible Rahmenbedingungen“. Um Spitzenforschung in Deutschland zu betreiben, müsse das Besserstellungsverbot beispielsweise auch „für wenige entscheidende Schlüsselpositionen jenseits der direkten Forschung“ aufgehoben werden. Deutschland könne derzeit etwa im Bereich IT im internationalen Wettbewerb kaum mithalten. Zusätzlich müssen laut Keller Verfahren - etwa bei Ausgründungen - beschleunigt werden: „Weniger Einzelfallkontrolle, mehr Vertrauen in die Einrichtungen“, forderte er mit Blick auf umkämpfte Forschungsfelder wie KI. Auch bei der Anerkennung von Abschlüssen brauche es mehr Tempo, um Talente nicht ans Ausland zu verlieren. Außerdem mahnte Keller, dass zu viele Steuerungs- und Kontrollmechanismen die Innovationskraft einschränken könnten. Insgesamt begrüße er die Novelle des WissFG ausdrücklich als ersten Schritt in einer Reihe von Reformen.
Ebenfalls überzeugt vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigte sich Dieter Bathen, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. Der Entwurf sei „richtig, ausgewogen und praxisnah“ und schaffe faire Wettbewerbsbedingungen, da Einrichtungen nun aus eigenen Mitteln marktgerechte Gehälter zahlen könnten. Änderungswünsche äußerte Bathen nicht.
Auch Gregor Wrobel, Präsidiumsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V., zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf der Bundesregierung, da dieser die Rahmenbedingungen für die Industrieforschung verbessere, ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu veranschlagen. Nach der aktuellen Regelung müssten Forschungseinrichtungen bei der Anstellung und Vergütung ihres Personals strikt nach projektbezogenen und nicht-projektbezogenen Positionen unterscheiden. Dies sei in der Realität jedoch kaum möglich. Dass künftig keine Ausnahmeanträge mehr gestellt werden müssten und so der administrative Aufwand für die Einrichtungen abnehme, begrüßte er sehr.
Jens Katzek, Geschäftsführer der Automotive Cluster Ostdeutschland GmbH, kritisierte den Gesetzentwurf des Bundesrates. Katzek betonte, dass viele Unternehmen derzeit mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hätten und erwägen würden, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Um dies zu verhindern, müsse Deutschland stärker auf Innovationen setzen. Alles, was der Innovationsfähigkeit im Weg stehe oder für Unternehmen Unklarheit schaffe, müsse abgebaut werden. Dass der Bundesrat das Besserstellungsverbot für alle Einrichtungen aufheben wolle, die „maßgeblich“ vom Bund gefördert werden, sei eine zu unklare Definition und schaffe Rechtsunsicherheit. Daher unterstütze er den Entwurf der Bundesregierung.
Kritisch gegenüber der Reform des WissFG zeigte sich Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die Bundesregierung solle sich nicht nur auf Spitzenforscher konzentrieren, sondern auf gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Durch befristete Verträge und schlechte Bezahlung für Promovierende herrsche an außeruniversitären Forschungseinrichtungen derzeit eine „Schlechterstellung“ des akademischen Mittelbaus. Diese habe nicht nur für die Forscherinnen und Forscher Folgen, „sondern gefährdet auch die Kontinuität und Qualität sowie die Innovationskraft der Forschung und auch die Attraktivität von Arbeitsplätzen“, sagte Keller. Für ihn liegt die Lösung in der Tarifbindung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Tarifvertragliche Regelungen würden schon jetzt eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot ermöglichen: Der richtige Weg für bessere Arbeitsbedingungen wäre daher der Dialog mit den Gewerkschaften.
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, hib
Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4500)
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Budesregierung https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155872
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf des Bundesrates https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106750



