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Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

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