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Gewinnung von Bodenschätzen in Meereschutzgebieten

Die Bundesregierung plant die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten einzuschränken. Ein vorgelegter Gesetzentwurf (21/1860) soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Gebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels zu reduzieren.

Hierzu soll zum einen die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz von Meeresgebieten geändert werden. Zum anderen sind Anpassungen der geltenden Verordnungen über die Festsetzung von Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels der Nord- und Ostsee vorgesehen.

Meeresschutzgebieten komme eine besondere Bedeutung beim Erhalt der marinen biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung der Meeresökosysteme zu, heißt es im Gesetzentwurf. Sie seien Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte und geschützte Arten und trügen auch außerhalb ihrer Grenzen zur Regeneration und zum langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme in Nord- und Ostsee bei.

Die Ergebnisse „umfangreicher Zustandsbewertungen“ für die Nord- und Ostsee zeigen, dass sich beide Meere in einem schlechten Erhaltungs- und Umweltzustand befinden. Verantwortlich dafür sind demnach „zu hohe Belastungen durch vielfältige anthropogene Aktivitäten“. Insbesondere die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen gehe mit „erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter einher“ und widerspreche den Erhaltungszielen der Meeresschutzgebiete, heißt es im Entwurf.

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib


Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels (21/1860)

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