VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
  Ein Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) hat einen orange-schwarz gemusterten Wegerich-Scheckenfalter (Melitaea cinxia)gefangen.

Warnfarbe oder Tarnung

Weiterlesen
Caridina dennerli

Weltatlas der Hitzetoleranz – Süßwassercheck für Bachflohkrebs bis Quappe

Weiterlesen
Grafik

„Sicherheitscheck“ in der Zelle: Selbstspaltung als eingebaute Qualitätskontrolle

Weiterlesen