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Neubesetzung der BfR-Kommissionen: Externe Sachverständige für neue Berufungsperiode 2022-2025 gesucht

Bewerbungen für BfR-Kommissionen bis zum 31. März 2021 möglich

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Kommissionen eingerichtet, um sich in wissenschaftlichen Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit sowie der Risikokommunikation von externen Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Für die neue Berufungsperiode, die im Jahr 2022 beginnt, läuft jetzt die Bewerbungsfrist. Für 12 der 13 BfR-Kommissionen werden derzeit u.a. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Bio- und Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Statistik, Kommunikationswissenschaft, Soziologie oder Psychologie gesucht. Eine Ausschreibung zur Neuberufung der Bf3R-Kommission erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bereits zum fünften Mal sucht das BfR qualifizierte Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Wissenschaft und Forschung, Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Verbänden, die durch eine ehrenamtliche Kommissionsarbeit ihre Expertise zur Beratung des BfR einsetzen wollen. Das BfR begrüßt ausdrücklich auch die Bewerbung von geeigneten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern. „Wir haben das zentrale Anliegen, die unabhängige Beratung des BfR nachhaltig auf höchstem wissenschaftlichen Niveau zu sichern. Auch in Krisenfällen kann das BfR so ein etabliertes und kompetentes Netzwerk kurzfristig zu Rate ziehen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Online-Bewerbungen sind bis zum 31. März 2021 möglich.

https://www.bfr.bund.de/de/aufruf_zur_interessenbekundung.html

Die BfR-Kommissionen sollen das BfR in offenen Fachfragen wissenschaftlich beraten. Die Mitglieder der Kommissionen sind ausdrücklich aufgefordert, den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik kritisch auf die aktuelle Bewertungsarbeit des BfR zu reflektieren und zukünftige Arbeitsfelder der Risikobewertung aufzuzeigen. Die BfR-Kommissionen haben eine ausschließlich beratende Funktion. Sie sind nicht in die Risikobewertung des BfR eingebunden.

Die Sitzungen einer BfR-Kommission finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt. Die Protokolle aller Sitzungen sind im Sinne einer umfassenden Transparenz auf der Homepage des BfR einsehbar. Eventuelle Interessenkonflikte der Mitglieder der Kommissionen werden schriftlich festgehalten. Zusätzlich werden Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Liegt ein Interessenkonflikt vor, wird das Kommissionsmitglied von den Beratungen zu den entsprechenden Sachverhalten ausgeschlossen.

Der Aufruf zur Bewerbung wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für eine Mitgliedschaft in einer der BfR-Kommissionen für die Berufungsperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 interessieren.

Folgende BfR-Kommissionen werden neu besetzt:

- Bedarfsgegenstände
- Bewertung von Vergiftungen
- Biologische Gefahren und Hygiene
- Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien
- Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
- Futtermittel und Tierernährung
- Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Kontaminanten in der Lebensmittelkette
- Kosmetische Mittel
- Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
- Risikoforschung und Risikowahrnehmung
- Wein- und Fruchtsaftanalysen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden in den Kommissionen ein Forum für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung von Standards in einem gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld, dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Arbeitsergebnisse der BfR-Kommissionen werden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Berufung der BfR-Kommissionen erfolgt durch einen externen Berufungsbeirat. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats des BfR, den Vorsitzenden der Senatskommissionen zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) und des Max-Rubner-Instituts (MRI) sowie einer Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen.

Weitere Informationen zu den BfR-Kommissionen, der Geschäftsordnung und zum Bewerbungsverfahren sind abrufbar unter

http://www.bfr.bund.de/de/bfr_kommissionen-311.html
 

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