Im Hinblick auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist heute im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Übergangsregelung in Kraft getreten. Auszubildende, die bis zum 31.12.2020 eine Ausbildung im Vereinigten Königreich beginnen oder fortsetzen, behalten bis zum Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts ihre Ansprüche auf BAföG-Leistungen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Der Brexit führt in vielen Bereichen noch immer zu offenen Fragen und Unsicherheiten. Ich freue mich, dass wir den Studierenden, Schülerinnen und Schülern aus Deutschland, die aktuell an einer Schule oder Hochschule im Vereinigten Königreich eingeschrieben sind, heute in einem entscheidenden Punkt Rechtsklarheit und Planungssicherheit verschaffen konnten. Um ihre BAföG-Berechtigung müssen sie sich keine Sorgen mehr machen – sie bleibt trotz Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auch über den Ablauf der Übergangsphase aus dem Austrittsabkommen zum 31.12.2020 hinaus bestehen. Mit dieser Übergangsregelung im BAföG-Gesetz sorgen wir dafür, dass sich die Studierenden und Schülerinnen und Schüler auf ihre Ausbildung im Vereinigten Königreich konzentrieren und diese hoffentlich erfolgreich abschließen können.
Wichtig ist mir aber zudem zu betonen, dass auch in Deutschland lebende britische Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen ihre BAföG-Ansprüche über den 31.12.2020 hinaus behalten können. Grundlage ist hier das Austrittsabkommen, beispielsweise, weil die britischen Staatbürgerinnen und -bürger daraus ein Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland erworben haben.“
BMBF