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Erweiterung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Damit das deutsche Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb bestehen kann, plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf (21/4500) sollen künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Durch diese Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot können gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem müssten durch die Flexibilisierung künftig keine Einzelanträge mehr gestellt und geprüft werden, was einen Beitrag zur Entbürokratisierung leiste, heißt es in dem Entwurf.

Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seinen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vorgelegt.

Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, hib


Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (21/4500)

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf des Bundesrates https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106750

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