Die Europäische Kommission hat ein neues Gesetzespaket vorgelegt. Es soll zentrale Bestimmungen reformieren, die bisher für die Zulassung von Pestiziden gelten. Das „Omnibus-Paket X: Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln“ ist Teil einer umfassenden Strategie, mit der die Kommission Rechtsvorschriften in der Europäischen Union (EU) vereinfachen und den Verwaltungsaufwand senken möchte.
Wissenschaftler*innen von 27 europäischen Forschungseinrichtungen benennen nun in einem Artikel im Policy Forum der renommierten Zeitschrift Science Risiken der Neuregelung. Die Autor*innengruppe unter Leitung von Dr. Dimitry Wintermantel von der Universität Freiburg und Dr. Julia Osterman von der Universität Göteborg weisen darauf hin, dass die geplante Reform zentrale Schutzmechanismen der Zulassung schwäche. Die Forschenden legen in ihrem Artikel Empfehlungen vor, wie die EU die schädlichen Auswirkungen von Pestiziden langfristig reduzieren und gleichzeitig den Zulassungsvorgang effizient gestalten könne.
„Das Omnibus-Paket würde die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen weitgehend abschaffen und bestehende Schwachstellen der Risikoabschätzung vor der Marktzulassung unkorrigiert lassen“, sagt Wintermantel. „Das erhöht die Risiken von Pestiziden für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Wir sind der Auffassung, dass das Paket damit eindeutig das Vorsorgeprinzip untergräbt und europäischen und internationalen Umweltschutzzielen entgegenwirkt.“
Neubewertung von Wirkstoffen
Derzeit sind Pestizid-Wirkstoffe meist für zehn Jahre auf EU-Ebene zugelassen. Danach können Hersteller eine Weiterzulassung beantragen und müssen dabei Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser durchläuft dann eine erneute Risikoanalyse.
Die Autor*innen stellen heraus, dass mit dem Omnibus-Paket die meisten Wirkstoffe unbegrenzt zugelassen würden und die regelmäßige Neubewertung entfalle. Problematisch sei dabei, dass es nach der Zulassung weder ein systematisches Monitoring gebe, das Pestizid-Risiken aufdecke, noch einen Mechanismus, der daraufhin automatisch eine Nachprüfung auslöse. Zudem erfolge dadurch eine Beweislastumkehr vom Hersteller zu den Behörden. „In der Praxis hat sich die regelmäßige Neubewertung als ein wichtiges Instrument erwiesen. Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten“, sagt Wintermantel.
Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse
Während die EU für die Zulassung von Pestizid-Wirkstoffen zuständig ist, werden die einzelnen Pestizid-Produkte auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten genehmigt. Das Omnibus-Paket würde laut den Autor*innen dazu führen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch bei der Zulassung solcher Produkte weniger einbezogen würden. Bislang müssen EU-Mitgliedsstaaten dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Das Paket würde dies zwar formal nicht aufheben, jedoch neu definieren: Als maßgeblich gelte künftig der Wissensstand der letzten EU-Wirkstoffprüfung, der bei unbegrenzter Zulassung weit zurückliegen könne.
Übergangsfristen für Wirkstoffe, deren Zulassung abgelaufen ist
Erhält ein Pestizid-Wirkstoff keine erneute Zulassung, dürfen Produkte, die ihn enthalten, nach der aktuellen Verordnung noch bis zu 18 Monate lang aufgebraucht werden. Das Omnibus-Paket verlängere diese Übergangsfrist auf bis zu drei Jahre – auch wenn der Wirkstoff seine Zulassung wegen Gesundheits- oder Umweltbedenken verloren habe, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden.
„Entgegen dem Ziel des Omnibus-Vorschlags, Innovation zu fördern, birgt der Vorschlag vielmehr das Risiko, Innovationsanreize zu schwächen“, sagt Osterman. „Wenn ältere Produkte länger auf dem Markt verbleiben und keiner regelmäßigen Überprüfung mehr unterliegen, verringert sich der Druck, sicherere und innovativere Alternativen zu entwickeln.“
Empfehlungen für eine Reform zugunsten des Umweltschutzes und der Effizienz
Den Autor*innen zufolge könne der derzeitige Zulassungsstau, der aufgrund verzögerter Prüfungen bestehe, durch eine Investition von jährlich 15 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren aufgelöst werden. Um Zulassungsprüfungen zu beschleunigen und hohe Schutzstandards zu sichern, sollten zudem nicht die Antragsteller selbst auswählen, welcher Mitgliedsstaat Pestizide bewerte. Stattdessen solle die EU die Aufgabe nach Expertise verteilen. Die EU müsse Bewertungskriterien vereinheitlichen und die Beweislast klar bei den Pestizidherstellern verankern.
Außerdem sollten Zulassungsstudien öffentlich zugänglich sein, um unabhängige Nachforschungen zu ermöglichen. Um mögliche Risiken nach der Zulassung aufzudecken, sollten Anwendungsdaten mit bestehendem Monitoring – etwa zu Bestäubern – verknüpft werden. Solche Anwendungsdaten erheben Landwirt*innen bereits jetzt. Zudem sollten verstärkt Pestizidrückstände in der Umwelt gemessen werden. Die gemeinsame Analyse dieser Daten würde Pestizide mit hohem Gefahrenpotenzial aufdecken und gezielte Nachprüfungen ermöglichen.
Mit diesen Maßnahmen, so das Fazit der Autor*innen, ließe sich die Zulassung von Pestiziden wissenschaftlich fundierter, transparenter und effizienter gestalten, ohne das Vorsorgeprinzip oder europäische Umweltschutzziele auszuhebeln.
(Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau)
Weitere Informationen
• Originalpublikation: Dimitry Wintermantel et al., EU Omnibus proposal increases pesticide risks. Science, DOI: 10.1126/science.aeg8744 (Online-Vorabpublikation).
• Dr. Dimitry Wintermantel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Naturschutz und Landschaftsökologie der Universität Freiburg. Er forscht an der Schnittstelle zwischen der Ökologie von Insektenbestäubern und der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln. Seine Forschung konzentriert sich darauf, wie Pestizide Bienen und andere Insekten sowie die von ihnen erbrachten Bestäubungsleistungen beeinflussen.
• Dr. Julia Osterman ist Wissenschaftlerin an der Universität Göteborg. In ihrer Forschung untersucht sie, welchen Beitrag Bestäuber zur Lebensmittelproduktion haben und wie man Landwirtschaft bestäuberfreundlicher gestalten kann.
• Die Autor*innen wurden durch Finanzierung innerhalb mehrerer „Horizon Europe“-, „Horizon 2020“- und „Biodiversa+“-Projekte der Europäischen Union unterstützt. Weiterhin wurden sie durch den Schwedischen Forschungsrat (Formas) und die schwedische Regierung unterstützt.




