Positiv ist aus Sicht von „Wissenschaft verbindet“, dass der aktuelle Referentenentwurf davon absieht, die Laufzeit befristeter Verträge nach der Promotion starr zu verkürzen. Dies ist für die Naturwissenschaften und die Mathematik von erheblicher Bedeutung, da die wissenschaftliche Selbstständigkeit, die Entwicklung von Forschungsmethoden, Veröffentlichungen, internationale Mobilität und die Beantragung von Drittmitteln oft mehr Zeit erfordern, als die in früheren Entwürfen des WissZVG vorgesehenen maximalen Befristungsdauern.
„Wissenschaft verbindet“ begrüßt darüber hinaus die vorgeschlagene Mindestvertragsdauer von drei Jahren für erste Promotionsverträge, die Ausweitung der Befristungsmöglichkeit für wissenschaftliche Hilfstätigkeiten auf acht Jahre sowie die bessere Berücksichtigung von Familie, Pflege und Krankheit. Diese Elemente können zu mehr Verlässlichkeit beitragen.
Besonders wichtig ist, dass ein schneller Abschluss der Promotion nicht faktisch benachteiligt wird, dass die Regelungen für Postdoktoranden nicht zu starr gestaltet sind und dass drittmittelfinanzierte Forschungs- und Transferprojekte rechtlich tragfähig bleiben.
Dennoch ist der Entwurf aus Sicht von „Wissenschaft verbindet“ noch verbesserungsbedürftig, da das WissZeitVG alleine keines der vielfältigen strukturellen Probleme lösen kann. Eine wirksame Verbesserung wissenschaftlicher Karrierewege erfordert eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen sowie mehr Dauerstellen für Daueraufgaben. Zudem sollten bei öffentlich geförderten Vorhaben die im WissZeitVG verankerten Rechte des wissenschaftlichen Nachwuchses durch eine flexiblere Handhabung von Projektlaufzeiten und der Mittelverwendung stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind der Ausbau von Tenure-Track- und entfristbaren Karrierewegen im Mittelbau, eine BAföG-Reform, Bürokratieabbau sowie erhebliche Investitionen in Hochschulen, Gebäude, Labore, Geräte und digitale Infrastruktur erforderlich.
(Wissenschaft verbindet)




