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Zukunftsvertrag Studium und Lehre

Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung liegen Entwürfe der Verpflichtungserklärungen aller Länder gemäß der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre vom 6. Juni 2019 vor. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18307) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/17511) zum Stand der Verhandlungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre hin. Die Entwürfe der Verpflichtungserklärungen werden derzeit ausgewertet und dahingehend überprüft, ob sie den in der Bund-Länder-Vereinbarung verabredeten Vorgaben entsprechen.

Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass in diesen Verhandlungen wichtige Weichenstellungen zur Zukunft der Hochschulpolitik einschließlich der Beschäftigungspolitik getroffen werden. Was jetzt beschlossen wird, hat nach Auffassung der Linken langfristige Auswirkungen auf die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag und betrifft Studierende wie Hochschulbeschäftigte auf allen Ebenen. Laut der Linken hat sich die Bundesregierung bereits im Vorfeld zu dem Ziel bekannt, die ausufernde Befristungspraxis der Hochschulen bei der Beschäftigung wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Dazu äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht.

(hib)

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