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Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt

Junge Frau hinter einem Laptop. Auf einen Bleistift beißend
Bild von Jan Vašek auf Pixabay

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat die InterVal GmbH in Kooperation mit dem HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) die Auswirkungen des novellierten WissZeitVG evaluiert. Am 20. Mai 2022 ist der Abschlussbericht offiziell an das BMBF übergeben und durch Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger gemeinsam mit dem Leiter des Evaluationskonsortiums, Dr. Jörn Sommer von der InterVal GmbH, der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Hier finden Sie den Abschlussbericht zur Evaluation.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021-2025 das Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und dazu u.a. „das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation [zu] reformieren“. Das BMBF wird im Anschluss an die Veröffentlichung des Abschlussberichts der Evaluation einen Stakeholderprozess zur Reform des WissZeitVG starten. (BMBF)

 

Reaktionen:
Die Hochschulrekrorenkonferenz begrüßt die Ergebnisse der evaluierung:"Die Evaluation zeigt, dass sich die Befristungspraxis der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken aufgrund der letzten Gesetzesnovelle verändert hat; vielfach im Sinne größerer Transparenz von Karrierewegen für Beschäftigte und Wissenschaftseinrichtungen. Zugleich werden die Grenzen des gesetzlich Regelbaren deutlich.“
Wie aus der Evaluation hervorgeht, haben sich im Bereich der Qualifizierungsbefristung die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten in den letzten Jahren erkennbar verlängert. Besaßen befristete Arbeitsverträge an den Universitäten 2015 noch eine mittlere Laufzeit von 15-17 Monaten, so sind diese Mittelwerte bereits 2017 auf 21-22 Monate gestiegen. Maßgeblich dafür war eine Zunahme dreijähriger Verträge, mit der die Hochschulen die Vorgaben zur Festlegung angemessener Vertragslaufzeiten umsetzen. Auch im Bereich der mit sogenannten Drittmitteln finanzierten Verträge haben die Hochschulen der Novellierung entsprochen und die individuelle Vertragslaufzeit üblicherweise der Projektlaufzeit angepasst." (HRK).

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund zu einer raschen und umfassenden Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) aufgefordert. „Die Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist ungebrochen: Die ganz große Mehrheit der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mit Zeitverträgen abgespeist. Dabei dominieren Kurzzeitverträge, die im Durchschnitt eineinhalb Jahre laufen. Dieser Befund ist nicht nur dramatisch für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch die Kontinuität und damit die Qualität der Forschung und Lehre werden unterminiert. Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln und eine Initiative für die Reform des Gesetzes starten. Schluss mit Hire and Fire in der Wissenschaft“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller," (GEW)