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VBIO beteiligt sich an Evaluation der EU-Verordnung zu Access and Benefit Sharing

Pixabay CC0

Seit 2015 ist die EU-ABS-Verordnung (EU) Nr. 511/2014, die sich mit der Nutzung genetischer Ressourcen und der gerechten Verteilung der daraus resultierenden Vorteile befasst, in Kraft. Diese Verordnung dient der Umsetzung des Nagoya Protokolls zu Access and Benefit Sharing (ABS) und steht nun nach zehn Jahren turnusgemäß zur Überprüfung an. Im Rahmen einer ersten Sondierung hat der VBIO aktiv an einer Stellungnahme dazu mitgearbeitet, die die Allianz der universitären und außeruniversitären Biodiversitätsforschung in Deutschland gemeinsam mit Konsortium europäischer taxonomischer Einrichtungen (CETAF) vorgelegt hat.

Neben der Beantwortung der von der EU vorgegebenen Fragen geht die Stellungnahme auf weitere Beobachtungen ein und betont, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen für die Biodiversitätsforschung essenziell ist. Es bestehen aber derzeit erhebliche rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Nutzung und der Verantwortlichkeiten der Nutzer. 

Als Vereinfachung gedachte Instrumente wie „Registrierte Sammlungen“ und „Best Practices“ sind nur in Einzelfällen implementiert worden. Sie  konnten daher nicht die erhoffte flächendeckende  Entlastung für die akademische Forschung bringen. Eine große Herausforderung sind auch deutlich abweichende Compliance-Prüfungen in den EU-Mitgliedstaaten. Dies betrifft unter anderem unterschiedliche Interpretationen, was als „angemessene Bemühungen“ zur Einholung von Zugangsinformationen akzeptabel ist (Art. 4 der EU-VO) oder uneinheitliche Dokumentationsanforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Rechtliche Unsicherheiten und hohe, aber ungleichen Kosten für wissenschaftliche Einrichtungen in unterschiedlichen EU-Ländern sind die Folge.

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Überarbeitung der EU-ABS-Verordnung, um rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und die Forschung zu erleichtern. Davon könnten insbesondere groß angelegte Biodiversitätsforschungsprojekte und internationale Kooperationen profitieren. Berücksichtig werden müssen dabei auch potentielle Inkonsistenzen mit anderen völkerrechtlichen Regelungen, wie etwa jenen zu marinen genetischen Ressourcen im Rahmen des UN-Hochseeschutzabkommens (BBNJ-Abkommen).

Das Sondierungsverfahren ist nur ein erster Schritt im Rahmen der Evaluation der EU-ABS-Verordnung (EU) Nr. 511/2014, die der VBIO im Rahmen der Allianz der universitären und außeruniversitären Biodiversitätsforschung in Deutschland weiter begleiten wird. 

(VBIO)


Den Volltext der Stellungnahme finden Sie hier

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