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Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat zwischen Juli 2020 und Juni 2021 bei zehn Institutionen der Grundlagenforschung zum Abschluss des Risikokontrollplans 2018/1 Nutzerkontrollen nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr.511/2014 in schriftlicher Form durchgeführt. Das geht aus dem Fünften Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (20/183) hervor. Bei einem Unternehmen aus dem Sektor Biotechnologie fanden zudem Vor-Ort-Kontrollen statt.

Verstöße gegen die EU-Verordnung konnte das BfN bei einem Unternehmen aus dem Bereich Pflanzenschutz sowie in fünf Fällen bei Einrichtungen aus dem Sektor Grundlagenforschung feststellen. Insgesamt seien zum Ende des Berichtszeitraums acht Verfahren wegen festgestellter Verstöße anhängig, heißt es im Bericht. Zwei bezögen sich auf Verstöße, über die bereits im Vierten Bericht informiert wurde. In einem dieser Fälle sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung. Bis auf eine Ausnahme seien alle Kontrollen beendet, der Risikokontrollplan 2018/1 damit abgeschlossen worden.

Das Nagoya-Protokoll - offiziell „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenen Vorteile“ - ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist. Deutschland ist seit 2016 Vertragspartei des Nagoya-Protokolls.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib


Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (20/183)

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