Verstöße gegen die EU-Verordnung konnte das BfN bei einem Unternehmen aus dem Bereich Pflanzenschutz sowie in fünf Fällen bei Einrichtungen aus dem Sektor Grundlagenforschung feststellen. Insgesamt seien zum Ende des Berichtszeitraums acht Verfahren wegen festgestellter Verstöße anhängig, heißt es im Bericht. Zwei bezögen sich auf Verstöße, über die bereits im Vierten Bericht informiert wurde. In einem dieser Fälle sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung. Bis auf eine Ausnahme seien alle Kontrollen beendet, der Risikokontrollplan 2018/1 damit abgeschlossen worden.
Das Nagoya-Protokoll - offiziell „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenen Vorteile“ - ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist. Deutschland ist seit 2016 Vertragspartei des Nagoya-Protokolls.
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib
Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (20/183)