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Neuer Referentenetwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes liegt vor

Die Wissenschaft hat lange auf eine Novelle des WissZeitVG gewartet. Nun präsentiert das BMFTR erste Überlegungen.

Ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu reformieren, haben die Regierungsparteien nach langem Warten umgesetzt. Der nun vorliegende Referentenentwurf setzt zwar die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag um, ist aber eher ein "kleiner Wurf" und keine umfassende Novelle. Die von der "Ampelkoalition" in ihrem am Ende gescheiterten Entwurf ins Spiel gebrachte "vier plus zwei-Befristungsregelung" für die Postdoc-Phase ist vom Tisch. Die Höchstdauer für Befristungen soll sowohl in der Promotions- als auch in der Postdoc-Phase weiterhin sechs Jahre betragen. Damit ändert sich im Vergleich zur aktuellen Regelung nichts an den grundsätzlich vorgesehenen Qualifizierungszeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen.

Lesen Sie den ganzen Artikel in Forschung & Lehre: https://www.forschung-und-lehre.de/politik/neuer-referentenentwurf-liegt-vor-7723


Dazu äußert sich auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Walter Rosenthal:

„Die deutschen Hochschulen begrüßen ausdrücklich, dass der lange angekündigte Referentenentwurf zum WissZeitVG nun vorliegt. Der bereits in der vergangenen Legislaturperiode angestoßene Novellierungsprozess kommt damit einen wichtigen Schritt voran und kann hoffentlich bald erfolgreich abgeschlossen werden.“ 

„Erfreulich wirkt, dass die jetzt bekannt gewordenen Regelungen insgesamt entschlackt wurden. Sie sind leichter lesbar und verständlicher gehalten. Das kann der Debatte über Funktion und Regelungsgrenzen dieses Gesetzes nur zuträglich sein. Auch überfällige Aktualisierungen, die durch die laufende Rechtsprechung und EU-Recht bereits geltendes Recht sind, sind in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden. 

Gut ist zudem, dass von der in der vergangenen Legislaturperiode zeitweise diskutierten Verkürzung der Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase Abstand genommen wurde. Diese hätte innovative Forschungsvorhaben unnötig erschwert und für Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen über alle Fächer hinweg absehbar negative Folgen für die individuellen Karriere- und Qualifizierungsoptionen – etwa bezüglich einer Habilitation – gehabt. 

Eine zentrale Neuerung des Gesetzesentwurfs ist die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren für die Erstverträge für Promovierende und Postdocs in den beiden Qualifizierungsphasen. Die HRK hatte dies beim letzten Novellierungsversuch in Zeiten der Ampel-Regierung selbst schon für die Promotionsphase als sinnvoll und angemessen vorgeschlagen. Daher freuen wir uns, dass der Gesetzgeber dem folgen will und in den Entwurf aufgenommen hat.

Problematisch ist hingegen eine zweite Neuerung, die den zeitlichen Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung einführen soll. Das gefährdet den von der Politik sonst vehement geforderten Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. Nicht jedes Drittmittelprojekt, vor allem wenn Partnern aus Industrie und Wirtschaft beteiligt sind, wird hinsichtlich seiner Laufzeit die gewünschte Mindestlaufzeit der Qualifizierungsbefristung umfassen können. Vielfach dienen solche Projekte ohnehin nicht der wissenschaftlichen Qualifizierung im engeren Sinn. Die geplante Neuregelung verkennt die gesellschaftliche Funktion und gesetzliche Aufgabe der Drittmittelforschung.

Die HRK wird sich in den anstehenden parlamentarischen Anhörungsprozess wieder kritisch, aber konstruktiv einbringen. Unabhängig vom engen Regelungsbereich des WissZeitVG setzen sich die Hochschulen zudem für die attraktiven Arbeitsbedingungen und für eine bedarfsgerechte Ausdifferenzierung hochschulischer Karrierewege neben der Professur ein.“

Zum Referentenentwurf 

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