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Anforderungen an die Ausgestaltung eines Forschungsdatengesetzes und eines Dateninstituts

Gerd Altmann auf PixabayCC0

Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) verfolgt mit großem Interesse die Planungen der Bundesregierung zur Einführung eines Forschungsdatengesetzes und den Aufbau eines Dateninstituts. Er hat sich in diesem Zusammenhang auch an der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Forschungsdatengesetz im Frühjahr 2023 beteiligt. Mit seinem aktuellen Diskussionsimpuls liefert der RfII ergänzend Überlegungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung beider Vorhaben aus der Perspektive der Wissenschaft bzw. der öffentlich geförderten Forschung.

Er weist darauf hin, dass das Forschungsdatengesetz und das Dateninstitut in Bezug aufeinander konzipiert werden sollten und auch mit den laufenden Gesetzesvorhaben auf nationaler (z.B. Gesundheitsdatennutzungsgesetz) und europäischer Ebene (v.a. Data Act) abgestimmt werden müssen. Übergreifend warnt er v.a. vor zu enggefassten Regulierungen, auch mit Blick auf sich stetig wandelnde Anforderungen und Bedarfe der Wissenschaft insbesondere hinsichtlich Datenzugang und Datenqualität.

Der RfII greift seine bisherigen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenteilens auf und setzt sich für eine Harmonisierung der bislang sehr unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltungen des Datenzugangs für wissenschaftliche Akteure ein. Des Weiteren weist er auf wichtige Rahmenbedingungen eines gelingenden und wissenschaftskonformen Datenteilens hin, wie etwa die Gewährleistung von Qualitätssicherung und die faire Ausgestaltung von Datenzugängen − z.B. durch den Einsatz von Datentreuhändern. Mit Blick auf einen erfolgreichen Aufbau des Dateninstituts sieht der Rat u.a. die Mitwirkung der Wissenschaft bei der Entwicklung von Aufgabenfeldern und Koordinationsleistungen als notwendig an.

Rat für Informationsinfrastrukturen


Diskussionsimpuls. Anforderungen an die Ausgestaltung eines Forschungsdatengesetzes und eines Dateninstituts, Göttingen 2023, 12 S.

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