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GEW: „Corona-Hilfen für Hochschulen verbessern und nicht nur verlängern!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) aufgefordert, die Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden sowie Hochschulbeschäftigten deutlich zu verbessern und nicht nur wie angekündigt zu verlängern. „Die Ministerin sieht ein, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht ausreichen. Das ist gut so. Diese Maßnahmen dürfen aber nicht nur halbherzig verlängert, sondern müssen wirksam ausgestaltet werden. Wir brauchen eine bedarfsdeckende und unbürokratische Unterstützung für Studierende und einen Rechtsanspruch auf Verlängerung von Zeitverträgen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Freitag mit Blick auf die Ankündigungen des Bildungsministeriums, die Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende um einen Monat, die pandemiebedingte Option zur Verlängerung von Zeitverträgen mit wissenschaftlichen Angestellten um sechs Monate zu verlängern.

„Dass die Überbrückungshilfe nun um einen weiteren Monat verlängert werden soll, ist für viele Studierende ein Strohhalm, nach dem sie verzweifelt greifen müssen. Eine echte Unterstützung sähe jedoch anders aus. Der Corona-Hilfsfonds für Studierende muss daher auf eine Milliarde Euro erhöht und rasch und unbürokratisch an Bedürftige ausgezahlt werden. Darüber hinaus muss die Ausbildungsförderung nach dem BAföG so verbessert werden, dass Studierende nicht in Existenznot geraten, wenn ihre Jobs wegfallen“, erklärte der GEW-Hochschulexperte. In Not geratene Studierende hätten zurzeit die Wahl zwischen einem Darlehen, das sich als teuer verzinster Bankkredit entpuppt, und einer Überbrückungshilfe, die als zahnloses Bürokratiemonster daherkommt. Je nach Kontostand könnten Studierende mit bis zu 500 Euro rechnen – für maximal drei Monate.

Darüber hinaus machte sich Keller für eine Nachbesserung der im Mai verabschiedeten „Corona-Novelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) stark, die eine pandemiebedingte Verlängerung von Zeitverträgen um sechs Monate ermöglicht. „Auch im Wintersemester wird die Corona-Pandemie für Verzögerungen von Forschung und wissenschaftlicher Qualifizierung sorgen. Die Ausdehnung der Verlängerungsoption ist daher richtig, greift aber zu kurz: Nach wie vor gibt es keinen Anspruch auf eine Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge. Die Kann-Bestimmung ist jetzt zu einer Muss-Bestimmung weiterzuentwickeln und muss für alle befristet Beschäftigten gelten. Zwölf Monate für alle!“, mahnte der GEW-Vize mit Blick auf den Plan, die Verlängerungsoption nun auf bis zu zwölf Monate auszudehnen.

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