VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes gebilligt

Damit das deutsche Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb bestehen kann, plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sollen künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Durch den Änderungsantrag wird außerdem der Geltungsbereich von elf auf 15 namentlich genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind: CTC gGmbH - Center for the Transformation of Chemistry, Deutsches Zentrum für Astrophysik gGmbH, Berlin Institute of Health at Charité sowie Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Der Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag einer Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zugestimmt. Mit „Ja“ votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gegen den Gesetzentwurf stimmte die Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, 24. September 2026, in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten.

Durch diese Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot können projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass hierfür künftig auch Fördermittel der Europäischen Union genutzt werden können, „sofern die einschlägigen europarechtlichen Förderbestimmungen dies zulassen“. Ansonsten gelte weiterhin, dass die Besserstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern „weder unmittelbar noch mittelbar“ aus öffentlichen Mitteln erfolgen dürfe.

Die geplante Reform stieß bei der Mehrheit der Fraktionen auf große Zustimmung. Durch die Änderungen werde ein jahrzehntelang andauernder Missstand in der Forschungslandschaft beseitigt, sagte ein Vertreter der CDU/CSU. Durch die Möglichkeit, ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besser zu entlohnen, würden Forschungseinrichtungen wettbewerbsfähiger werden.

Die SPD schätzte, dass mehr als 100 Forschungsinstitute von der Reform profitieren könnten. Das Gesetz gebe gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert würden, mehr Freiheit und sorge dadurch für einen fairen Wettbewerb in der deutschen Forschungslandschaft.

Grundsätzlich positiv stand auch die AfD dem Gesetz gegenüber. Seine Fraktion würde die Reform, die zusätzliche finanzielle und administrative Spielräume schaffe, mittragen, sagte ein Abgeordneter. Er betonte hierbei insbesondere den Abbau von Verwaltungsverfahren. Allerdings verspreche der Titel des Gesetzes mehr, als es leiste. Die Frage, wie Wissenschaftsfreiheit in Deutschland grundsätzlich geschützt werden könne, beantworte das Gesetz nicht.

Für Die Linke zeigt die Bundesregierung mit der Reform, dass sie falsch priorisiere. Statt die Arbeitsbedingungen im akademischen Mittelbau in den Fokus zu setzen, verbessere die Bundesregierung durch die Reform lediglich die Verdienstmöglichkeiten von Spitzenverdienern. Außerdem kritisierte sie, dass durch den Änderungsantrag die Regelung gestrichen werde, wonach das Forschungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium geeignete Steuerungsinstrumente festlegen müsse. Bürokratieabbau dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die demokratische Kontrolle geschwächt werde.

Die Grünen kritisierten, dass das Gesetz erst jetzt zur Abstimmung vorliege. Es fehle an Tempo, um die Entbürokratisierungsziele der Bundesregierung zügig umzusetzen. Außerdem bemängelten sie, dass die Forderung der Wissenschaft, das Besserstellungsverbot auch für Bereiche wie Cyber-Sicherheit und IT aufzuheben, keine Berücksichtigung gefunden habe. Insgesamt begrüßte die Fraktion jedoch das Gesetz, das einen Konstruktionsfehler in der Wissenschaftslandschaft behebe.

In einem weiteren Änderungsantrag forderten die Grünen, das Gesetz um einen Abschnitt zur Evaluation zu erweitern. Demnach solle das Forschungsministerium bis Ende März 2028 evaluieren, welchen Effekt die Reform auf die Entlastung der Forschungseinrichtungen von Bürokratie habe. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, hib


Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

weitere VBIO News
Regale mit Büchern

Open Access im Europäischen Forschungsraum - Neuer Expertenbericht der EU Kommission

Weiterlesen
Grafik Planetare Grenzen: Sieben von neun sind überschritten.

Planetary Health Check 2026: Druck auf planetare Grenzen nimmt zu

Weiterlesen

DFG legt aktuelles Papier zu Grundlagen ihrer wissenschaftlichen Politikberatung vor

Weiterlesen