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Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz

Bild von Herbert Aust auf Pixabay

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, haben gemeinsam mit allen Amtskolleginnen und -kollegen aus den Ländern die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterschrieben. Bis zum Jahr 2030 sollen damit die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden. Zuletzt stammten etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Moorböden machen in Deutschland etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Die Vereinbarung ist ein entscheidender Baustein für die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung. Gemeinsam mit den Bundesländern sorgen wir hier für eine enorme Einsparung von Emissionen. Dabei setzen wir auf regional angepasste Lösungen im Schulterschluss mit den Menschen in den Moorregionen. Die erforderlichen Maßnahmen werden wir umfassend und langfristig finanzieren. So wollen wir etwa Landwirte bei der Umstellung ihrer Produktion unterstützen, damit landwirtschaftliche Flächen weiter genutzt werden können. Denn nur eine Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen, die breit getragen und akzeptiert wird, kann erfolgreich sein und somit einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Nach Jahrhunderten des Verlustes von Mooren brauchen wir jetzt ein Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus. Denn mit Moorschutz schafft man vielfachen Nutzen. Moorschutz ist gut für das Klima, weil der Kohlenstoff im Boden bleibt. Er ist gut für Deutschlands biologische Vielfalt, weil viele Arten nur im Moor vorkommen, etwa Birkhuhn, Moorfrosch oder Sonnentau. Und Moorschutz hilft bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nun zügig und gemeinsam mit den Menschen in den Moor-Regionen umgesetzt werden. Wir setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Dafür schaffen wir auch auf Bundesebene die erforderlichen Rahmenbedingungen: indem wir insbesondere die erforderliche Finanzierung bereitstellen, die Vorbildfunktion des Bundes stärken und die Forschung vorantreiben.“

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses, an dem alle relevanten Akteure von Bund, Ländern und Interessensvertretungen beteiligt waren. Sie beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstützt kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen.

  • Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden.
  • Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein, wenn das gewollt ist.
  • Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasste Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind – den sogenannten Paludikulturen – sollen gefördert werden.
  • Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und für Maßnahmen zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Eine verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung durch den Bund ist auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.
  • Torf bindet große Mengen Kohlenstoff. Darum soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung daher gemeinsam dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.

Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte nationale Klimaschutzziele für Deutschland vor. Um diese zu erreichen, müssen als ein Beitrag die Moorböden stärker geschützt und langfristig erhalten werden. Die Bundesregierung hat den Moorbodenschutz im Klimaschutzplan 2050 daher fest verankert und im Klimaschutzprogramm 2030 unter anderem Maßnahmen zum Schutz von Moorböden einschließlich der Reduzierung der Torfverwendung festgelegt.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung baut auf den bereits bestehenden Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Moorschutz auf. Diese müssen jedoch um ein Vielfaches ausgeweitet werden, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen unterstützt werden. Die Zielvereinbarung betont, dass ein verbesserter Schutz der Moorböden eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

(BMU)


Weiterführende Informationen

Bund-Länder-Zielvereinbarung

Nationale Moorschutzstrategie

Moorschutz (Überblick Maßnahmen)